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Noch in Arbeit ...
Gerade in der Pflege ein brisantes Thema, geht es doch um
intimste Informationen über die Klienten unseres Pflegedienstes.
Alle Mitarbeiter des Ambulanten Pflege-Teams müssen zusammen mit ihrem Arbeitsvertrag auch eine Schweigepflichterklärung unterschreiben:
Der Mitarbeiter erklärt mit seiner Unterschrift, daß er
alle Daten, die er über Kunden/Patienten/Kollegen und sonst im
Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber erhält,
nicht offenbaren oder weitergeben wird.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Schweigepflicht zu
beachten und die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen nach
dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.
Diese Vereinbarung bzw. die Verschwiegenheitspflicht gilt auch
über die Zeit der Anstellung beim Pflegedienst „Das Ambulante
Pflege-Team GbR“ = Arbeitgeber hinaus.
Der Mitarbeiter nimmt zur Kenntnis, daß jedes zuwider Handeln
strafrechtliche und schadensersatzrechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen kann.
Belehrung und Erklärung über die Schweigepflicht
Ich bin von meinem Arbeitgeber über den Umfang meiner
Verschwiegenheitspflicht belehrt worden. Mir sind die
Bestimmungen des § 203 Strafgesetzbuch (Strafbarkeit der
Verletzung von Privatgeheimnissen) mitgeteilt worden.
Mir ist bekannt, daß sich meine Verschwiegenheitspflicht nicht
nur auf fremde Geheimnisse erstreckt, sondern auf alle
Tatsachen, die mir in Ausübung oder aus Anlaß meiner Tätigkeit
anvertraut oder bekannt werden.
Mir ist auch bekannt, daß sich die Verschwiegenheitspflicht
auf die internen Büroverhältnisse, den wirtschaftlichen und
steuerlichen Verhältnisse des Pflegedienstes bezieht und auch
nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fortbesteht.
Über die gesetzlichen Bestimmungen zum
Zeugnisverweigerungsrecht in zivilrechtlicher und
strafrechtlicher Hinsicht bin ich ebenfalls belehrt worden.
Ich werde daher bei Gerichten und Behörden über Tatsachen, die
mir bei meiner Tätigkeit bekannt werden, ohne vorige
Genehmigung des Patienten oder meines Arbeitgebers im Rahmen
dieses gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechts nicht aussagen
oder sonst Auskunft erteilen.
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt
geändert: 2025-06-08