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Datenschutz / Schweigepflicht

Schweigepflicht

Noch in Arbeit ...

Datenschutz

Gerade in der Pflege ein brisantes Thema, geht es doch um intimste Informationen über die Klienten unseres Pflegedienstes.

Schweigepflicht

Alle Mitarbeiter des Ambulanten Pflege-Teams müssen zusammen mit ihrem Arbeitsvertrag auch eine Schweigepflichterklärung unterschreiben:

Der Mitarbeiter erklärt mit seiner Unterschrift, daß er alle Daten, die er über Kunden/Patienten/Kollegen und sonst im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber erhält, nicht offenbaren oder weitergeben wird.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Schweigepflicht zu beachten und die gesetzlichen Daten­schutz­bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.
Diese Vereinbarung bzw. die Verschwiegenheitspflicht gilt auch über die Zeit der Anstellung beim Pflegedienst „Das Ambulante Pflege-Team GbR“ = Arbeitgeber hinaus.
Der Mitarbeiter nimmt zur Kenntnis, daß jedes zuwider Handeln strafrechtliche und schadensersatz­rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Belehrung und Erklärung über die Schweigepflicht

Ich bin von meinem Arbeitgeber über den Umfang meiner Verschwiegenheitspflicht belehrt worden. Mir sind die Bestimmungen des § 203 Strafgesetzbuch (Strafbarkeit der Verletzung von Privatgeheimnissen) mitgeteilt worden.
Mir ist bekannt, daß sich meine Verschwiegenheitspflicht nicht nur auf fremde Geheimnisse erstreckt, sondern auf alle Tatsachen, die mir in Ausübung oder aus Anlaß meiner Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden.
Mir ist auch bekannt, daß sich die Verschwiegenheitspflicht auf die internen Büroverhältnisse, den wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Pflegedienstes bezieht und auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fortbesteht.
Über die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeugnisverweigerungsrecht in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht bin ich ebenfalls belehrt worden.
Ich werde daher bei Gerichten und Behörden über Tatsachen, die mir bei meiner Tätigkeit bekannt werden, ohne vorige Genehmigung des Patienten oder meines Arbeitgebers im Rahmen dieses gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechts nicht aussagen oder sonst Auskunft erteilen.

Siehe auch:


© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt geändert: 2025-06-08