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Die Rechnungen an die Kostenträger wie Pflege- und Krankenkassen
als auch an Privatpersonen erfolgen anhand der Dokumentation der
erbrachten Leistungen. Diese können in so genannten Leistungsnachweisen
als auch in Form von Besuchs- bzw. Einsatzprotokollen jeweils mit
dem Handzeichen der Pflegeperson als auch der Uhrzeit des
Einsatzes dokumentiert werden. So sind die erbrachten Leistungen
auch für Dritte nachvollziehbar.
Diese Dokumente werden jeweils am Monatsende bzw. bei Beendigung der Leistungen durch den Patienten bzw. seine Angehörigen gegengezeichnet und dann zusammen mit der Rechnung an die Kostenträger geschickt.
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