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Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist ein Teil der Häuslichen Krankenpflege. Es können durch den ambulanten
Pflegedienst folgende Leistungen erbracht werden:
- Absaugen der oberen Luftwege.
- Bronchialtoilette.
- Blasenspülung.
- Blutdruckmessung.
- Blutzuckermessung.
- Dekubitusbehandlung und -Versorgung.
- Drainagen überprüfen/versorgen.
- Einlauf.
- Infusionen i.v.
- Infusionen s. c.
- Inhalation.
- Injektionen (s.c. und i.m.).
- Injektionen richten.
- Kälteträger auflegen.
- suprapubischer Katheter.
- Katheterisierung.
- spezielle Krankenbeobachtung.
- Magensonde.
- Arzneien verabreichen und überwachen.
- Medikamentengabe mittels Herz-, Schmerz- oder Hormonpflasters.
- Augen, Gabe von Salbe und Tropfen.
- Augen, Gabe von Salben und Topfen post-OP.
- Richten von Medikamenten (Dosimed).
- Einreibungen.
- Versorgung bei PEG.
- Stomaversorgung.
- Anus-Praeter-Versorgung.
- Trachealkanüle, Wechsel und Pflege.
- Pflege des zentralen Venenkatheters.
- Wundverbände anlegen und wechseln.
- stützende Verbände anlegen/wechseln.
- Kompressionsverbände.
- Kompressionsstrümpfe anziehen.
- Kompressionsstrümpfe ausziehen.
- sonstige Leistungen.
In der Regel geschieht dieses auf Veranlassung des Arztes, der dem Versicherten dafür eine
Verordnung über Häusliche Krankenpflege
ausstellt.
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