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Fällt das Wort Kostenvoranschlag, denkt man vielleicht an einen
Handwerker, aber auch die ambulanten Pflegedienste müssen als
Bestandteil eines abzuschließenden Pflegevertrages einen
Kostenvoranschlag erstellen. Dieser basiert auf dem zusammen mit
dem Klienten aufgestellten Pflegeplan.
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