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Pflegegeld

Pflegegeld

Als Alternative zur Pflegesachleistung, bei der die gesamte Pflege durch einen professionellen Pflegedienst erbracht wird, kann die Pflege auch ausschließlich durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn sichergestellt werden. In diesen Fällen zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen, das als finanzielle Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist.

Bezieher von Pflegegeld sind verpflichtet

einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegekraft einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen (Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI). Der professionelle Pflegeeinsatz dient der Beratung der pflegenden Angehörigen und soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern. Die Kosten des Pflegeeinsatzes zahlt die Pflegekasse. Der Pflegekasse gegenüber ist der Pflege­einsatz nachzuweisen. Dafür gibt es standardisierte Formulare, über die auch die ambulanten Pflegedienste verfügen.

Das Pflegegeld unterscheidet sich bei gleichem Pflegegrad in seiner Höhe von der Pflegesachleistung, die ein Pflegedienst abrechnen könnte. Die Höhe des Pflegegeldes ist gegenüber der reinen Pflegesachleistung deutlich geringer. Wie die Pflegesachleistungen richtet sich auch die Höhe des Pflegegeldes nach dem Pflegegrad.

Kombinationsleistung

Hier wird sowohl der Pflegedienst bezahlt als auch Pflegegeld ausgezahlt. Die Höhe des in dieser Kombination ausgezahlten Pflegegeldes ist sowohl abhängig von der Höhe der abgerechneten Pflegesachleistung als auch vom Pflegegrad.

Rechnet der ambulante Pflegedienst zum Beispiel 80 % des maximalen Betrags der Pflege­sachleistungen ab, können bei der Kombinationsleistung 20 % des maximalen Betrages des Pflegegeldes aus­gezahlt werden. Zum Ausrechnen dieser Beträge finden sich im Internet verschiedene "Pflegegeldrechner".

Pflege ohne Pflegedienst

Die Pflegeversicherung tritt dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen auch dann zur Seite, wenn kein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet wird:

Je nach Pflegebedürftigkeit und der häuslichen Situation sollte man an andere mögliche Leistungen der Pflegeversicherung denken.

Weitere Hilfen und Informationen bieten neben den ambulanten Pflegediensten auch die Pflegestützpunkte in den verschiedenen Stadtteilen.


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