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Pflegegeld
Als Alternative zur Pflegesachleistung, bei der die
gesamte Pflege durch einen professionellen Pflegedienst erbracht
wird, kann die Pflege auch ausschließlich durch Angehörige,
Bekannte oder Nachbarn sichergestellt werden. In diesen Fällen
zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen,
das als finanzielle Unterstützung für die Pflegeperson gedacht
ist.
Bezieher von Pflegegeld sind verpflichtet
- bis Pflegegrad
3 mindestens einmal halbjährlich,
- ab Pflegegrad 4 mindestens einmal vierteljährlich,
einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegekraft einer zugelassenen
Pflegeeinrichtung abzurufen (Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI).
Der professionelle Pflegeeinsatz dient der Beratung der pflegenden
Angehörigen und soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern.
Die Kosten des Pflegeeinsatzes zahlt die Pflegekasse. Der
Pflegekasse gegenüber ist der Pflegeeinsatz nachzuweisen. Dafür
gibt es standardisierte Formulare, über die auch die ambulanten
Pflegedienste verfügen.
Das Pflegegeld unterscheidet sich bei gleichem Pflegegrad in
seiner Höhe von der Pflegesachleistung, die ein Pflegedienst
abrechnen könnte. Die Höhe des Pflegegeldes ist gegenüber der
reinen Pflegesachleistung deutlich geringer. Wie die
Pflegesachleistungen richtet sich auch die Höhe des Pflegegeldes
nach dem Pflegegrad.
Kombinationsleistung
Hier wird sowohl der Pflegedienst bezahlt als auch Pflegegeld
ausgezahlt. Die Höhe des in dieser Kombination ausgezahlten
Pflegegeldes ist sowohl abhängig von der Höhe der abgerechneten
Pflegesachleistung als auch vom Pflegegrad.
Rechnet der ambulante Pflegedienst zum Beispiel 80 % des
maximalen Betrags der Pflegesachleistungen ab, können bei der
Kombinationsleistung 20 % des maximalen Betrages des Pflegegeldes
ausgezahlt werden. Zum Ausrechnen dieser Beträge finden sich im
Internet verschiedene "Pflegegeldrechner".
Pflege ohne Pflegedienst
Die Pflegeversicherung tritt dem Pflegebedürftigen
und seinen Angehörigen auch dann zur Seite, wenn
kein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet wird:
Je nach Pflegebedürftigkeit und der häuslichen
Situation sollte man an andere mögliche Leistungen
der Pflegeversicherung denken.
Weitere Hilfen und Informationen bieten neben den
ambulanten Pflegediensten auch die Pflegestützpunkte
in den verschiedenen Stadtteilen.
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