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Für die Pflegebedürftigen, bei denen die tägliche Pflege nicht durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde gesichert werden kann oder bei denen diese Pflegepersonen entlastet werden sollen, sind die Pflegesachleistungen gedacht. Hier zahlt die Pflegekasse die Einsätze von professionellen Pflegediensten, jeweils bis zum Höchstbetrag des Pflegegrades.
Es gelten aktuell folgende Werte:
Pflegegrad | Höchstbetrag Sachleistung |
Höchstbetrag Pflegegeld |
Pflegegrad 1 | 125 €* | |
Pflegegrad 2 | 724 € | 316 € |
Pflegegrad 3 | 1.363 € | 545 € |
Pflegegrad 4 | 1.693 € | 728 € |
Pflegegrad 5 | 2.095 € | 907 € |
*) siehe hierzu: Betreuungsleistungen!
Folgend eine Liste der Pflegeleistungen und ihre Preise für die
ambulanten Pflegedienste in Schleswig-Holstein nach der aktuellen
Vergütungsvereinbarung für die Pflegeversicherung:
([als PDF] gültig vom 1. September -
31. Dezember 2022)
Es handelt sich dabei um so genannte "Leistungskomplexe",
in denen logisch zusammen-hängende Pflegeleistungen gebündelt
werden. Jedem Leistungskomplex hat eine Punktzahl.
Jeder Vergütungsvereinbarung ist ein spezieller Punktwert
hinterlegt, so daß sich der Preis aus der Multiplikation von
Punktzahl und Punktwert ergibt. Hinzu kommen noch Faktoren für
Sonn- und Feiertage sowie für "ungünstige Zeiten" (22 Uhr - 6
Uhr).
Für jeden Einsatz wird zudem noch bis zu dreimal täglich die so
genannte "Einsatzpauschale" berechnet (diese hat entgegen
der obigen Abbildung keinen Punktwert!).
Zusammen mit dem Klienten kann so ein Pflegeplan ausgearbeitet und ein Kostenvoranschlag
erstellt werden.
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