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Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaft

Es gibt mehrere Gründe dafür, die hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen und in den letzten Jahren haben sich immer wieder erweiterte Möglichkeiten einer Kostenübernahme ergeben.

Hauswirtschaft im Rahmen der Krankenversicherung

1. Versicherte erhalten eine Haushaltshilfe, wenn

die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.

Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das

Die Satzung der Krankenkasse kann bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Ver­dienst­ausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

2. Weiterhin bezahlt die Krankenkasse die hauswirtschaftliche Versorgung auch in bestimmten Fällen im Rahmen einer Überleitungspflege nach § 37,1, wenn die betroffene Person noch keinen Pflegegrad hat und z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt nicht dazu in der Lage, ihren Haushalt selbst zu führen.

Hauswirtschaft im Rahmen der Pflegeversicherung

Hauswirtschaftliche Leistungen werden auch im Rahmen der Pflegeversicherung angeboten; sowohl im Rahmen von Pflegesachleistungen als durch die in den letzten Jahren neu etab­lier­ten so genannten Betreuungsdienste.

Dazu gehören u. a. Leistungen wie:

Siehe auch:


© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025  — Zuletzt geändert: 2025-05-30