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Ambulante Pflege-Team GbR - 24159 Kiel -
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Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde gegründet um die finanziellen
Risiken einer Pflegebedürftigkeit zu minimieren.
Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) als
Pflichtversicherung trat zum 1. Januar 1995 durch
Verabschiedung des SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) in Kraft.
Durch Ergänzungsgesetze wurde ihr Umfang seitdem ausgeweitet,
insbesondere in Hinblick auf die zunehmende Anzahl dementer
älterer Menschen.
- 2002 das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz.
- 2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.
- 2015 das Erste Pflegestärkungsgesetz.
Antragsberechtigt ist der Versicherte ab dem vollendeten 15.
Lebensjahr, für jüngere Versicherte deren Eltern.
Bei der Versicherungspflicht gilt grundsätzlich:
"Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung."
Es spielt keine Rolle, in welcher Form man der gesetzlichen
Krankenversicherung angehört: als Pflichtversicherter,
Familienversicherter, Rentner oder als freiwilliges Mitglied. In
all diesen Fällen ist man automatisch auch in der sozialen
Pflegeversicherung versichert.
- Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung haben die Möglichkeit, sich von der
Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien
zu lassen. In diesem Fall muss aber dem Antrag ein Nachweis über
den Abschluss eines gleichwertigen Vertrages bei einem privaten
Versicherungsunternehmen beigefügt werden. Die private
Pflegeversicherung muss gewährleisten, dass ihre Leistungen
denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Für
Familien und ältere Versicherte muss die private
Pflegeversicherung angemessene Bedingungen und Prämien anbieten.
Wichtig: Der Antrag ist bei der
Pflegekasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn der
freiwilligen Mitgliedschaft zu stellen.
- Privat Krankenversicherte müssen seit dem 1. Januar
1995 eine private Pflegeversicherung abschließen. Sollten sie
später einmal in der sozialen Pflegeversicherung
versicherungspflichtig werden, können sie ihren privaten Vertrag
mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht an
außerordentlich kündigen. Der private
Pflegeversicherungsvertrag muss dabei für die Versicherten
selbst und deren Angehörige Vertragsleistungen vorsehen, die
nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen
Pflegeversicherung entsprechen (Gleichwertigkeit).
- Beamte sind verpflichtet, eine private
Pflegeversicherung abzuschließen - es sei denn, sie gehören der
gesetzlichen Krankenversicherung an. Dabei handelt es sich dann um
eine Art Restkostenversicherung, die die Leistungen der Beihilfe ergänzt.
Private Pflegeversicherung
Auch privat Versicherte erhalten Leistungen der
Pflegeversicherung. Hier laufen eigentlich sämtliche Verfahren
analog zur Pflegeversicherung der Gesetzlich Versicherten ab; nur
das Verfahren bei Widerspruch gegen den Bescheid der
Pflegeversicherung ist verkürzt!
Siehe auch:
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt
geändert: 2025-05-30