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Ambulante Pflege-Team GbR - 24159 Kiel -
Kanalstraße 41 - 0431-362634
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung
bietet eine Vielzahl von Leistungen an:
- Sachleistungen: Hier übernimmt ein ambulanter
Pflegedienst die Versorgung des Klienten vollständig oder
teilweise und rechnet bei gesetzlich pflegeversicherten Klienten
direkt mit der Pflegekasse ab. er Umfang der abrechenbaren
Leistungen hängt vom Pflegegrad des Klienten ab.
Der ambulante Pflegedienst erbringt die Leistungen im Rahmen der
Pflegeversicherung in der Regel im Form so genannter "Leistungskomplexe",
bei denen mehrere Pflegehandlungen zusammengefasst werden (z. B.
der Leistungskomplex K3 "Große Toilette mit Hilfe beim
Aufstehen").
- Pflegegeld: Der Klient wird im Rahmen der
Pflegeversicherung nicht durch einen Pflegedienst versorgt,
sondern organisiert seine Pflege selbst durch Angehörige oder
dritte Personen, die er mit Hilfe des Pflegegeldes bezahlten
kann.
- Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegesachleistung
und Pflegegeld,
d. h. der Pflegedienst schöpft das dem Klienten aufgrund seiner
Pflegestufe zur Verfügung stehende Budget (also der
Sachleistung) nicht vollständig aus. Der Klient erhält daraufhin
ein monatliches anteiliges Pflegegeld.
- Zusätzliche Betreuungsleistungen (
Entlastungsbetrag
)
nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz: Sie dienen einer
Festigung bzw. Wiederherstellung der so genannten Alltagskompetenz
des Pflegebedürftigen, z. B. im Falle einer Demenz.
- Verhinderungspflege: Häusliche Pflege bei Verhinderung
der Pflegeperson. Ist die nicht-professionelle Pflegeperson
nicht in Der Lage, die Pflege durchzuführen (z. B. aufgrund
einer Erkrankung oder eines Urlaubs), so stellt die Pflegekasse
weitere Gelder bereit, um die Versorgung des Pflegebedürftigen
in seiner Häuslichkeit sicherzustellen.
- Pflegehilfsmitttel und technische Hilfen, z. B. Rollatoren,
Badenwannenlifter.
- Teilstationäre Pflege: Tagespflege und Nachtpflege.
- Kurzzeitpflege.
- Vollstationäre Pflege.
- Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe.
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson (z. B.
Zahlungen in die Rentenkasse).
- Pflegekurse für Angehörige.
Hinzu kommen auch noch ergänzende Leistungen der
Krankenversicherung wie z. B. die zum 1. Januar 2016 eingeführte Überleitungspflege,
die auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach
einer Krankenhausentlassung vorsieht.
Siehe auch:
© Das Ambulante Pflege-Team GbR — Zuletzt geändert:
2025-05-23