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Neben Leistungen der Pflegeversicherung
bietet das Ambulante Pflege-Team auch Leistungen der Krankenversicherung aus dem Bereich der
Häuslichen Krankenpflege.
Hierbei handelt es sich um Leistungen, mit deren Durchführung der Arzt des Klienten den
ambulanten Pflegedienst beauftragt, z. B. einen Verbandswechsel.
In der Praxis ergänzen sich diese Leistungen aus dem Bereichen der Grundpflege und der
Häuslichen Krankenpflege recht häufig, wenn z.B. ein Klient erst bei der Grundpflege geholfen
wird und diesem anschließend Kompressionsstrümpfe angezogen oder Medikamente verabreicht
werden.
Die Häusliche Krankenpflege muß durch den Arzt oder das entlassende Krankenhaus verordnet (Ausstellen einer Verordnung über Häusliche Krankenpflege) und die Kostenübernahme anschließend durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Beispiele Häuslicher Krankenpflege:
Die Krankenkasse des Klienten ist für den ambulanten Pflegedienst Ansprechpartner bei:
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