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Verordnung Häuslicher Krankenpflege

Im Gegensatz zur Grundpflege im Rahmen der Pflegeversicherung wird die Häusliche Krankenpflege nach § 37.2 (Sicherungspflege) und § 37.1 SGB-V (Überleitungspflege) durch den Haus-, Facharzt oder aber auch eine Klinik verordnet, wobei die ausstellenden Ärzte an die "Richtlinien über Häusliche Krankenpflege" gebunden sind, in denen alle verordnungs­fähigen Leis­tungen festgelegt sind.

Die erste Verordnung wird in der Regel über 14 Tage — bei einer Verordnung aus einem Krankenhaus meistens nur für wenige Tage — ausgestellt; Verlängerungen können über längere Zeiträume (auch für mehr als 1 Jahr!) ausgestellt werden. Gegen eine vollständig oder teilweise abgelehnte Verordnung kann der Patient Widerspruch bei seiner Krankenkasse einlegen.

Verordnung Formular

Auf dem Formular kann man eine Aufteilung in die drei Bereiche Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung erkennen.

Die Sicherungspflege umfasst den Bereich Behandlungspflege, die Überleitungspflege umfasst zusätzlich noch die Bereiche Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung.

Siehe auch:


© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt geändert: 2025-05-24