[Home] Das Ambulante Pflege-Team GbR - 24159 Kiel - Kanalstraße 41 - 0431-362634
Im Gegensatz zur Grundpflege im Rahmen der Pflegeversicherung wird
die Häusliche Krankenpflege nach § 37.2 (Sicherungspflege) und § 37.1
SGB-V (Überleitungspflege)
durch den Haus-, Facharzt oder eine Klinik verordnet. Dabei
ist der Arzt an die "Richtlinien über Häusliche
Krankenpflege" gebunden, in denen die verordnungsfähigen
Leistungen festgelegt sind.
Die erste Verordnung wird in der Regel über 14 Tage ausgestellt; Verlängerungen können über längere Zeiträume (auch für mehr als 1 Jahr!) ausgestellt werden. Gegen eine vollständig oder teilweise abgelehnte Verordnung kann der Patient Widerspruch bei seiner Krankenkasse einlegen.
Auf dem Formular kann man eine Aufteilung in die drei Bereiche
Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche
Versorgung erkennen.
Die Sicherungspflege umfasst den Bereich Behandlungspflege, die Überleitungspflege
umfasst zusätzlich noch die Bereiche Grundpflege und Hauswirtschaftliche
Versorgung.
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025