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Die Grundpflege — also die Körperpflege — im Rahmen der Pflegeversicherung ist eine der Hauptleistungen, die Ambulante Pflegedienste
erbringen, aber auch in anderen Zusammenhängen gibt es die Grundpflege:
Leistungen der Grundpflege sind auch im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege möglich, z. B.
nach einer Krankenhausentlassung im Rahmen einer Überleitungspflege, mit der die Versorgung in den nächsten Wochen
sichergestellt werden soll.
Hat der Betroffene nur den Pflegegrad 1 und
erhält Betreuungsleistungen, so
können hier auch Leistungen der Körperpflege erbracht werden. Dies ist bei einem höheren Pflegegrad
nicht mehr möglich.
Auch im Rahmen der Verhinderungspflege sind Leistungen der Grundpflege möglich.
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