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Grundpflege

Grundpflege

Die Grundpflege — also die Körperpflege — im Rahmen der Pflegeversicherung ist eine der Hauptleistungen, die Ambulante Pflegedienste erbringen, aber auch in anderen Zusammen­hängen gibt es die Grundpflege:

Grundpflege im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege

Leistungen der Grundpflege sind auch im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege möglich, z. B. nach einer Krankenhausentlassung im Rahmen einer Überleitungspflege, mit der die Ver­sorgung in den nächsten Wochen sichergestellt werden soll.

Grundpflege im Rahmen der Zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b

Hat der Betroffene nur den Pflegegrad 1 und erhält Betreuungsleistungen, so können hier auch Leistungen der Körperpflege erbracht werden. Dies ist bei einem höheren Pflegegrad nicht mehr möglich.

Grundpflege im Rahmen der Verhinderungspflege

Auch im Rahmen der Verhinderungspflege sind Leistungen der Grundpflege möglich.


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