Im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes besteht die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den Ärzten, dem Pflegepersonal und dem Sozialen Dienst bzw. der Pflegeüberleitung eine vorläufige Einstufung in die Pflegeversicherung nach Aktenlage zu erwirken. So ist eine Versorgung des Patienten durch einen Pflegedienst nach seiner Entlassung gesichert. Es ist höchstens die Gewährung des Pflegegrades 2 möglich.
Eine persönliche Nachbegutachtung durch den MDK hat
innerhalb von drei Monaten zu erfolgen. Das liegt daran, dass der endgültige Grad der
Pflegebedürftigkeit auch vom
Wohnumfeld des Antragstellers abhängig ist,
da dieses schon alleine aufgrund der dort herrschenden baulichen Verhältnisse die
Pflegebedürftigkeit beeinflussen kann — man denke z. B. an Treppen, die während des Tages
benutzt werden müssen.
Eine Schnelleinstufung ist nur dann möglich, wenn bisher noch keine Einstufung und noch kein Antrag auf einen Pflegegrad erfolgt ist. Auch eine Höherstufung ist per Schnelleinstufung nicht möglich!