Im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes besteht die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den Ärzten, dem Pflegepersonal und dem Sozialen Dienst bzw. der Pflegeüberleitung eine vorläufige Einstufung in die Pflegeversicherung nach Aktenlage zu erwirken. So ist eine Versorgung des Patienten durch einen Pflegedienst nach seiner Entlassung gesichert. Es ist höchstens die Gewährung des Pflegegrades 2 möglich.
Eine persönliche Nachbegutachtung durch den MDK hat innerhalb
von drei Monaten zu erfolgen. Das liegt daran, dass der
endgültige Grad der Pflegebedürftigkeit auch
vom Wohnumfeld des Antragstellers abhängig ist,
da dieses schon alleine aufgrund der dort herrschenden
baulichen Verhältnisse die Pflegebedürftigkeit beeinflussen
kann — man denke z. B. an Treppen, die während des Tages
benutzt werden müssen und die der Pflegebedürftige nicht
alleine besteigen kann.
Eine Schnelleinstufung ist nur dann möglich, wenn bisher noch keine Einstufung und noch kein Antrag auf einen Pflegegrad erfolgt ist. Auch eine Höherstufung ist per Schnelleinstufung nicht möglich!
Tipps:
- Sobald man - zum Beispiel - durch die Pflegeüberleitung eines Krankenhauses erfährt, dass ein Pflegegrad per Eileinstufung zugesprochen wurde, lässt sich ein Antrag auf Höherstufung stellen.
- Es ist auch wichtig zu prüfen, dass die
Kombinationsleistung beantragt wurde, da dem
Pflegebedürftigen ansonsten Pflegegeld verloren gehen kann.