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Der MDK
Der "Medizinische Dienst der Krankenversicherung" (MDK)
hat folgende Aufgaben:
- Gutachtenerstellung bei Kuranträgen.
- Gutachtenerstellung bei Arbeitsunfähigkeit.
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit Hilfe der
Richtlinie zur Einstufung.
- Prüfung bei Beschwerden.
- Überprüfung der Qualität der Pflege bei Pflegebedürftigen.
- Überprüfung von Beschwerden Pflegebedürftiger.
- Überprüfung der Pflegedokumentation, z. B. zur Bewilligung der
Leistungen.
- Kontrolle der Einstufungsberechtigung von Pflegebedürftigkeit
(wurde wegen dauernder Überlastung an die ambulanten Dienste
übertragen).
- Kontrolle von ärztlichen Verordnungen über Häusliche
Krankenpflege.
Siehe auch:
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