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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege — auch Ersatzpflege — kann beantragt werden, bei Verhinderung der Pflege­person. Sie kann über eine bestimmte Zeitspanne, aber auch stundenweise erbracht werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege erfolgt zudem keine Anrechnung auf das monatliche Pflegegeld, z. B. auch bei Kombinationsleistung. Die Verhinderungspflege kann entweder durch eine private Person erbracht, und dann mit der Pflegekasse abgerechnet werden, oder aber durch einen professionellen Ambulanten Pflegedienst.


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