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Die Verhinderungspflege — auch Ersatzpflege — kann beantragt
werden, bei Verhinderung der Pflegeperson. Sie kann über eine
bestimmte Zeitspanne, aber auch stundenweise erbracht werden. Bei
stundenweiser Verhinderungspflege erfolgt zudem keine Anrechnung
auf das monatliche Pflegegeld, z. B. auch bei Kombinationsleistung.
Die Verhinderungspflege kann entweder durch eine private Person
erbracht, und dann mit der Pflegekasse abgerechnet werden, oder
aber durch einen professionellen Ambulanten Pflegedienst.
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