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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege — auch Ersatzpflege — kann beantragt werden, bei Verhinderung der Pflege­person. Sie kann über eine bestimmte Zeitspanne, aber auch stundenweise erbracht werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege erfolgt zudem keine Anrechnung auf das monatliche Pflegegeld, z. B. auch bei Kombinationsleistung. Die Verhinderungspflege kann entweder durch eine private Person erbracht, und dann mit der Pflegekasse abgerechnet werden, oder aber durch einen professionellen Ambulanten Pflegedienst.

Änderungen zum 01. Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 haben sich die Anspruchsvoraussetzungen geändert, d. h. werden die Budgets aus dem Bereichen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen gefaßt.

Siehe auch:


© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt geändert: 2025-06-22