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Ambulante Pflege-Team GbR - 24159 Kiel -
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Pflegegeld
Als Alternative zur Pflegesachleistung, bei der die
gesamte Pflege durch einen professionellen Pflegedienst erbracht
wird, kann die Pflege auch ausschließlich durch Angehörige,
Bekannte oder Nachbarn sichergestellt werden. In diesen Fällen
zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen,
das als finanzielle Unterstützung für die Pflegeperson gedacht
ist.
Bezieher von Pflegegeld sind verpflichtet
- bis Pflegegrad
3 mindestens einmal halbjährlich,
- ab Pflegegrad 4 mindestens einmal vierteljährlich,
einen Beratungseinsatz durch eine Pflegekraft einer zugelassenen
Pflegeeinrichtung abzurufen (Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI).
Dies dient der Beratung der pflegenden Angehörigen und soll die
Qualität der häuslichen Pflege sichern. Die Kosten des
Pflegeeinsatzes zahlt die Pflegekasse. Der Pflegekasse gegenüber
ist der Pflegeeinsatz nachzuweisen. Dafür gibt es standardisierte
Formulare, über die auch die ambulanten Pflegedienste verfügen.
Das Pflegegeld unterscheidet sich jedoch bei gleichem
Pflegegrad in seiner Höhe von der Pflegesachleistung, die ein
Pflegedienst abrechnen könnte. Die Höhe des Pflegegeldes ist
gegenüber der reinen Pflegesachleistung deutlich geringer. Wie die
Pflegesachleistungen richtet sich auch die Höhe des Pflegegeldes
nach dem Pflegegrad.
Kombinationsleistung
Hier wird sowohl der Pflegedienst bezahlt als auch Pflegegeld
ausgezahlt. Die Höhe des in dieser Kombination ausgezahlten
Pflegegeldes ist sowohl abhängig von der Höhe der abgerechneten
Pflegesachleistung als auch vom Pflegegrad.
Rechnet der ambulante Pflegedienst zum Beispiel 80 % des
maximalen Betrags der Pflegesachleistungen ab, können bei der
Kombinationsleistung 20 % des maximalen Betrages des Pflegegeldes
ausgezahlt werden. Zum Ausrechnen dieser Beträge finden sich im
Internet verschiedene Pflegegeldrechner
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Pflege ohne Pflegedienst
Die Pflegeversicherung tritt dem Pflegebedürftigen und seinen
Angehörigen auch dann zur Seite, wenn kein ambulanter
Pflegedienst eingeschaltet wird:
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit und der häuslichen
Situation sollte man an andere mögliche Leistungen
der Pflegeversicherung denken. Weitere Hilfen und
Informationen bieten neben den ambulanten Pflegediensten vor
Ort auch die Pflegestützpunkte in den verschiedenen
Stadtteilen.
Siehe auch:
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt
geändert: 2025-08-05