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Pflegegeld
Als Alternative zur Pflegesachleistung, bei der die gesamte Pflege durch einen professionellen
Pflegedienst erbracht wird, kann die Pflege auch ausschließlich durch Angehörige, Bekannte oder
Nachbarn sichergestellt werden. In diesen Fällen zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld an den
Pflegebedürftigen, das als
finanzielle Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist.
Bezieher von Pflegegeld sind verpflichtet
- bis Pflegegrad 3 mindestens einmal
halbjährlich,
- ab Pflegegrad 4 mindestens einmal vierteljährlich,
einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegekraft einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen
(Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB
XI). Der professionelle Pflegeeinsatz dient der Beratung der pflegenden Angehörigen und soll
die Qualität der häuslichen Pflege sichern. Die Kosten des Pflegeeinsatzes zahlt die Pflegekasse.
Der Pflegekasse gegenüber ist der Pflegeeinsatz nachzuweisen. Dafür gibt es standardisierte
Formulare, über die auch die ambulanten Pflegedienste verfügen.
Das Pflegegeld unterscheidet sich bei gleichem Pflegegrad in seiner Höhe von der
Pflegesachleistung, die ein Pflegedienst abrechnen könnte. Die Höhe des Pflegegeldes ist
gegenüber der reinen Pflegesachleistung deutlich geringer. Wie die Pflegesachleistungen richtet
sich auch die Höhe des Pflegegeldes nach dem Pflegegrad.
Kombinationsleistung
Hier wird sowohl der Pflegedienst bezahlt als auch Pflegegeld ausgezahlt. Die Höhe des in
dieser Kombination ausgezahlten Pflegegeldes ist sowohl abhängig von der Höhe der abgerechneten
Pflegesachleistung als auch vom Pflegegrad.
Rechnet der ambulante Pflegedienst zum Beispiel 80 % des maximalen Betrags der
Pflegesachleistungen ab, können bei der Kombinationsleistung 20 % des maximalen Betrages des
Pflegegeldes ausgezahlt werden. Zum Ausrechnen dieser Beträge finden sich im Internet
verschiedene Pflegegeldrechner
.
Pflege ohne Pflegedienst
Die Pflegeversicherung tritt dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen auch dann zur
Seite, wenn kein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet wird:
Je nach Pflegebedürftigkeit und der häuslichen Situation sollte man an andere mögliche
Leistungen der Pflegeversicherung
denken.
Weitere Hilfen und Informationen bieten neben den ambulanten Pflegediensten auch die
Pflegestützpunkte in den verschiedenen Stadtteilen.
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