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Für die Pflegebedürftigen, bei denen die tägliche Pflege nicht durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde gesichert werden kann oder bei denen diese Pflegepersonen entlastet werden sollen, sind die Pflegesachleistungen gedacht. Hier zahlt die Pflegekasse die Einsätze von professionellen Pflegediensten, jeweils bis zum Höchstbetrag des Pflegegrades.
Die Preise beziehen sich auf die so genannten Leistungskomplexe
,
in denen logisch zusammenhängende Pflegeleistungen gebündelt
werden — zum Beispiel der Leistungskomplex Große
Grundpflege mit Transfer
, in dem die Hilfe beim
Aufstehen aus dem Bett, das Ankleiden und die Körperpflege
zusammengefaßt sind. Jedem Leistungskomplex ist eine feste
Punktzahl zugewiesen, die mit einem individuellen Punktwert
multipliziert wird und so den Preis ergibt. Der Punktwert wird in
der Regel zwischen den Pflegediensten und den Kostenträgern einmal
jährlich neu verhandelt und angepaßt. Hinzu kommen noch Faktoren
für Sonn- und Feiertage sowie für ungünstige Zeiten
(22 Uhr - 6
Uhr).
Für jeden Einsatz wird zudem noch bis zu dreimal täglich die so
genannte Einsatzpauschale
berechnet, wobei diese
keine Punktzahl hat, sondern so festgelegt wird.
Zusammen mit dem Klienten kann so ein Pflegeplan ausgearbeitet und ein Kostenvoranschlag
erstellt werden.
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