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Pflegesachleistung

Für die Pflegebedürftigen, bei denen die tägliche Pflege nicht durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde gesichert werden kann oder bei denen diese Pflegepersonen entlastet werden sollen, sind die Pflegesachleistungen gedacht. Hier zahlt die Pflegekasse die Einsätze von professionellen Pflegediensten, jeweils bis zum Höchstbetrag des Pflegegrades.

Leistungen und Preise

Die Preise beziehen sich auf die so genannten Leistungskomplexe, in denen logisch zusam­men­hängende Pflegeleistungen gebündelt werden — zum Beispiel der Leistungskomplex Große Grundpflege mit Transfer, in dem die Hilfe beim Aufstehen aus dem Bett, das Ankleiden und die Körperpflege zusammengefaßt sind. Jedem Leistungskomplex ist eine feste Punktzahl zugewiesen, die mit einem individuellen Punktwert multipliziert wird und so den Preis ergibt. Der Punktwert wird in der Regel zwischen den Pflegediensten und den Kostenträgern einmal jährlich neu verhandelt und angepaßt. Hinzu kommen noch Faktoren für Sonn- und Feiertage sowie für ungünstige Zeiten (22 Uhr - 6 Uhr).

Für jeden Einsatz wird zudem noch bis zu dreimal täglich die so genannte Einsatzpauschale berechnet, wobei diese keine Punktzahl hat, sondern so festgelegt wird.

Zusammen mit dem Klienten kann so ein Pflegeplan ausgearbeitet und ein Kostenvoranschlag erstellt werden.


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