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Fällt das Wort Kostenvoranschlag, denkt man vielleicht an einen
Handwerker, aber auch die Ambulanten Pflegedienste müssen als
Bestandteil eines abzuschließenden Pflegevertrages einen aktuellen
Kostenvoranschlag im Rahmen der Pflegeversicherung erstellen. Dieser basiert auf einem
zusammen mit dem Klienten — und ggf. seinen Angehörigen —
aufgestellten Pflegeplan.
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt
geändert: 2025-05-21