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Pflegevertrag

Pflegevertrag

Sobald eine Einigung mit dem Pflegebedürftigen — und evtl. seinen Angehörigen — darüber besteht, welche Pflegeleistungen für Sie erbracht werden sollen, werden wir für Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag einen Pflegevertrag erstellen. Dieser Vertrag ist seitens der Pflegekasse verpflichtend und wird auch jährlich durch den MDK geprüft. Auch der Pflegeplan ist Teil des Pflegevertrages.


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