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Sobald eine Einigung mit dem Pflegebedürftigen — und evtl. seinen Angehörigen — darüber besteht, welche Pflegeleistungen erbracht werden sollen, werden wir für Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag einen Pflegevertrag erstellen. Dieser Vertrag ist seitens der Pflegekasse verpflichtend und wird auch jährlich durch den MDK geprüft. Auch der Pflegeplan ist neben dem Kostenvoranschlag Bestandteil des Pflegevertrages.
Der Pflegevertrag soll eigentlich vor Beginn der Pflege
abgeschlossen werden, aber das ist — wie vieles andere in der
Pflegeversicherung — etwas wirklichkeitsfremd. Es gibt immer
wieder Situationen, in denen man einfach
mit der
Versorgung der Patienten beginnen muss, ohne dass überhaupt
Schriftliches vorliegt.
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt geändert: 2025-06-22