[Home] [Index] Das Ambulante Pflege-Team GbR - 24159 Kiel - Kanalstraße 41 - 0431-362634


Pflegeperson

Pflegeperson

Als Pflegeperson gilt jeder, der einen pflegebedürftigen Menschen nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden in der Woche in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Weiterhin ist die Existenz einer Pflegeperson natürlich wichtig, um Pflegegeld beziehen zu können. Die Pflege­person hat eventuell auch Ansprüche auf Zahlungen der Pflegeversicherung in die Renten­kasse, wenn diese aufgrund der zu erbringenden Pflege nicht mehr in der Lage ist, ihren beruflichen Verpflichtungen vollständig nachzukommen.

Sollte die Pflegeperson aus irgendeinem Grund verhindert sein (z. B. durch Urlaub, Erkran­kung etc.), so kann — auch rückwirkend — Verhinderungspflege beantragt werden, so dass entweder einem professionellen Pflegedienst oder aber auch einer Privatperson (aber keinem Verwandten 1. Grades!) zusätzliche Gelder für die zusätzlichen Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.

Noch in Arbeit ...

Siehe auch:


© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt geändert: 2025-06-22