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Kombinationsleistung

Kombinationsleistung

Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt nur einen Teil der Pflege. Es wird hier nach Abrechnung der Pflegekasse mit dem Pflegedienst ein anteiliges Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, das hilft, die private Pflege zu organisieren.

Wichtig:
Der Pflegebedürftige muss gegenüber seiner Pflegeversicherung in der Regel keine Auskunft darüber geben, wie er das anteilige Pflegegeld verwendet! Siehe dazu auch:

Berechnung des anteiligen Pflegegeldes

Die Berechnung des anteiligen Pflegegeldes beruht auf der Fiktion, dass die private Pflege bzw. die private Pflegeperson jenen Restanteil der Pflege durchführt, den der Pflegedienst nicht erbringt:

Schöpft der Pflegedienst beispielsweise nur 70 % des Sachleistungsbudgets aus, dann wird in dieser Vorstellung 30 % der zu leistenden Pflege privat organisiert. Wichtig ist dabei zu beachten, dass bei der Berechnung für den Anteil des Pflegedienstes das Sachleistungsbudgets zugrunde gelegt wird während bei der privaten Pflege das Geldleistungsbudget berücksichtigt wird.

An einem fiktiven Beispiel berechnet bedeutet dieses z. B.:

Maximales Sachleistungsbudget: 1000 EURO
Maximales Geldleistungsbudget: 500 EURO

Pflegedienst rechnet im Monat 700 EURO ab, was 70 % des Sachleistungsbudgets entspricht.
Das heißt, dass die private Pflege 30 % der Pflege durchführt.  30 % des Geldleistungsbudgets entsprechen 150 EURO, was an den Pflegebedürftigen als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt wird.

Siehe auch:


© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt geändert: 2025-08-05