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Kombination aus Pflegegeld
und Pflegesachleistung.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt nur einen Teil der Pflege.
Es wird hier nach Abrechnung der Pflegekasse mit dem Pflegedienst
ein anteiliges Pflegegeld an den Pflegebedürftigen
ausgezahlt, das hilft, die private Pflege zu organisieren.
Wichtig:
Der Pflegebedürftige muss gegenüber seiner Pflegeversicherung in
der Regel keine Auskunft darüber geben, wie er das anteilige
Pflegegeld verwendet! Siehe dazu auch:
Die Berechnung des anteiligen Pflegegeldes beruht auf der Fiktion, dass die private Pflege bzw. die private Pflegeperson jenen Restanteil der Pflege durchführt, den der Pflegedienst nicht erbringt:
Schöpft der Pflegedienst beispielsweise nur 70 % des
Sachleistungsbudgets aus, dann wird in dieser Vorstellung 30 % der
zu leistenden Pflege privat organisiert. Wichtig ist dabei zu
beachten, dass bei der Berechnung für den Anteil des
Pflegedienstes das Sachleistungsbudgets zugrunde gelegt wird
während bei der privaten Pflege das Geldleistungsbudget
berücksichtigt wird.
An einem fiktiven Beispiel berechnet bedeutet dieses z. B.:
Maximales Sachleistungsbudget: 1000 EURO
Maximales Geldleistungsbudget: 500 EURO
Pflegedienst rechnet im Monat 700 EURO ab, was 70 % des
Sachleistungsbudgets entspricht.
Das heißt, dass die private Pflege 30 % der Pflege
durchführt. 30 % des Geldleistungsbudgets entsprechen 150
EURO, was an den Pflegebedürftigen als anteiliges Pflegegeld
ausgezahlt wird.
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt geändert: 2025-08-05