Holtenauer Geschichte

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Das Blankenese Kiels liegt in Holtenau!

Im Rahmen des Arbeitskreises Pro Holtenau erstellte Texte und geführte Interviews. Diese Texte werden auch im Holtenauer Infoblatt veröffentlicht.

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„Wasserseitiges, leicht ansteigendes, parkähnliches Gelände mit Blick über die Kieler Förde, eingebettet in ein historisches Ambiente und in unmittelbarer Nähe zum Nord-Ostsee-Kanal, meistbietend zu verkaufen.“

Mit ähnlichen Worten wurde sie angepriesen, die Bundeswehrliegenschaft im Holtenauer Unterland. Holtenauer wissen, dass man hier nicht übertrieben hat und wünschen sich schon seit langem eine Lösung für dieses wunderschöne Gelände.

Bereits seit 1995 steht das südliche Holtenauer Unterland für eine zivile Nachfolgenutzung zur Debatte. Fast zehn Jahre macht man sich nun schon Gedanken um eines der wenigen Kieler „Sahnestücke“ in unmittelbarer Wasserlage. Neben erfolgloser Investorensuche wurden Altlastengutachten und Machbarkeitsstudien erstellt. Es gab auch Schallschutzgutachten, die dem Gelände trotz des „Damoklesschwertes“ Flughafenausbau schließlich das Prüfsiegel „allgemeines Wohngebiet“ (WA) verliehen.

War es in guten Zeiten offenbar nicht gelungen, einen geeigneten Investor zu finden, kam nun in schlechten Zeiten, nämlich am Ende des wirtschaftlichen Krisenjahres 2003, plötzlich Bewegung in die Angelegenheit, indem das rechtlich notwendige Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt wurde.

Der zukünftige Investor - seit Ablauf der Fristen Ende Dezember wartet man gespannt darauf, um wen es sich dabei handelt - darf im Unterland aber nicht einfach loslegen. Ein zwischen der Stadt und der g.e.b.b. mbH (Vermarktungsgesellschaft der Bundeswehr) vereinbarter „Strukturplan“ und ein „Eckwertepapier“ geben ihm einen städtebaulichen Rahmen vor. So soll er z.B. verpflichtet werden, einen Architektenwettbewerb (auf eigene Kosten) durchzuführen, dessen Ergebnisse dann Grundlage für das weitere B-Plan-Verfahren sein sollen. So weit, so gut! Nur was ist, wenn dem Investor keiner der Architektenentwürfe gefällt oder die Realisierung schöner Entwürfe für ihn nicht finanzierbar ist? Kann er dann von Seiten der Stadt auf eine bestimmte Art der Bebauung verpflichtet werden?

Die Holtenauer haben noch weitere Fragen: In der Ortsbeiratssitzung am 1.12.03 wurde von Seiten der Bürger mit Nachdruck auf die schlechte Erreichbarkeit der Liegenschaft und den deswegen zu befürchtenden Anstieg der Verkehrsbelastung in Holtenau verwiesen. Denn eigentlich nur von der Wasserseite unproblematisch zu erreichen, liegt das Gelände, gleich einer Insel, zwischen Flugplatz, Bundeswehrgelände, der Förde und dem denkmalgeschützten Ambiente des Kanalpackhauses.

Der Holtenauer Ortsbeirat formulierte diese Bedenken in zwei einstimmig beschlossenen Anträgen an den Bauausschuss der Stadt Kiel, in denen u.a. alternative Verkehrsanbindungen des Neubaugebietes und des gesamten Ostteils Holtenau sowie die generelle Durchfahrt des Baustellen-Schwerverkehrs durch das Kasernengelände über die Nordwache am Schusterkrug gefordert werden.

(Den Wortlaut der Anträge und der Begründungen finden Sie unter:www.kiel.de/ALLRIS/Kopieindex.htm)

Der Bauausschuss der Stadt Kiel befasste sich am 4.12.03 mit den Holtenauer Anträgen und beschloss, dass alternative Verkehrsanbindungen geprüft werden sollen und die Verwaltung in den künftigen Verhandlungen „verträgliche Lösungen für den Baustellenverkehr“ finden soll.

Diese weichen Formulierungen lassen viele Hintertüren offen: Wer bestimmt, was eine „verträgliche Lösung“ ist? Dass diesbezüglich Bürgermeister Klein-Knott eine andere Sichtweise hat, als die betroffenen Holtenauer Anwohner, liegt in der Natur seiner sicheren Entfernung zum Geschehen. Schließlich rechnet man vor Ort mit ca. 17.000 m3 Abbruchmaterial (inkl. Entsiegelungen) und auch neues Baumaterial in ähnlicher Größenordnung wird den umgekehrten Weg nehmen müssen. Hinzu kommt bei 250 geplanten neuen Wohneinheiten eine deutlich spürbare Mehrbelastung der Straßen Holtenaus. Dabei wäre es für die Bundeswehr ein Leichtes, eine sog. „verträgliche Lösung“ zu finden, bzw. anzubieten, indem sie z.B. eine zweite Ausfahrt nach Schusterkrug gestattet. Bei der Vermarktung der Liegenschaft sollte dieses für die Bundeswehr eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, denn mit einer guten Erreichbarkeit steigt bekanntlich der Verkehrswert eines Grundstückes. Übrigens: Auch Sicherheitsgründe sprechen dafür, dass der langgehegte Wunsch vieler Holtenauer nach einem zweiten Zu- und Ausgang ihres Ortsteils über Schusterkrug endlich in Erfüllung geht.

(swg) © Arbeitskreis Pro Holtenau 2003

Siehe auch:

© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 21-05-2019 22:22

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