Holtenauer Geschichte

Home - Index - News - Updates - Impressum

Die Hufner

Mit den Wort Hufe wird eine Hofstelle eines Leibeigenen (Hufner) bezeichnet, wobei je nach Größe der Hofstelle und Umfang der gegenüber dem Gutsherrn zu erbringenden Dienstleistungen zwischen Voll-, Halb- und Viertelhufen unterschieden wird. Bei einer Hufe handelt es sich um eine Bauernstelle mit ca. 60 Tonnen Land. Die Tonne war ursprünglich einem Getreidemaß für eine Kornmenge von ca. 115 Litern, das auf eine Landfläche übertragen wurde, wobei die reale Landfläche aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden und damit der Erträge sehr unterschiedlich sein konnte.

Ein Hufner in Holtenau bewirtschaftete eine Fläche von ca. 40 Hektar. Die Landfläche entsprach von ihrem Ertrag in etwa der Nutzungsfläche für eine Familie. Der Hufner konnte seine Bauernstelle relativ selbständig betreiben, jedoch blieb der Gutsherr der Eigentümer des Landes. Auf den Feldern, die der Gutsherr in eigener Regie bewirtschaftete, mußte der Hufner in einem bestimmten Umfang so genannte Hand- und Spanndienste leisten. Zudem mußte er Wirtschaftserzeugnisse und Geld an den Gutsherrn abgeben, wobei diese beiden Abgaben nicht besonders hoch waren. Als Teilhaber an der Dorfgemeinschaft besaß der Hufner ein Mitspracherecht in der Gemeinde und konnte die Gemeindeländereien — beispielsweise für die Weide seiner Tiere — nutzen.

Von jeder Hufe mußten täglich 4 Personen und 8 Pferde auf dem Gutshof erscheinen, entsprechend weniger Personen und Tiere von den Halb- und Viertelhufen. Zudem mußte der Hufner jedes Jahr einen gewissen Betrag an Grundheuer an den Gutsherren zahlen. Auch nach der Aufhebung der Leibeigenschaft wurden diese Bezeichnungen beibehalten.

Welchen Wert die Dienste und Abgaben an den Gutsherrn für diesen hatten, zeigt der Vergleich mit den Abgaben, die jene Bauern zu entrichten hatten, die Freie waren und ihre Bauernstelle vom Gutsherrn gemietet hatten (Heuersleute): So nennt der Heimatforscher Nikolaus Detlefsen für das Jahr 1741 folgende Zahlen: die 3 Prieser Halbhufner zahlten dem Gutsherrn je 2 Reichstaler und 7 Schilling Grundheuer während der Heuersmann der vierten Prieser Halbhufe 50 Reichstaler an Heuer zu entrichten hatte.

Die Feudalquote, d. h. die Gesamtmenge der Abgaben und Leistungen an Herren, Kirche und Staat, lag offenbar relativ unabhängig von der jeweiligen Agrarverfassung bei 40–50% der Erträge.

Im Gegensatz zu den Hufnern bewirtschaften Kätner kleinere Bauernstellen oder gar keine wie die Insten.

Siehe auch:

© Bert Morio 2017 — Zuletzt geändert: 02-11-2017 16:43