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Insten
Mit dem Begriff Insten
(= Insasse) wurden in der bäuerlichen Gesellschaft jene Bewohner
bezeichnet, die als Tagelöhner auf den Gütern lebten — dabei wurde
auch die gesamte Familie mit einbezogen. Auch Landmann
genannt, besaßen sie weder Land noch Wohnraum und mußten zur Miete
wohnen. Die Insten hatten jedoch meist selbst einen oder mehrere
Knechte. Demgegenüber verfügten die Hufner
oder Kätner
über
eigenes Land zum Bewirtschaften. Zur Zeit der Leibeigenschaft bewirtschafteten
die so genannten Heuersleute
1 Land, das sie vom
Gutsherren gepachtet hatten.
Im Dänischen Wohld waren die Güter in der Regel im Besitz Adeliger, deren Familien hier oft bereits seit Jahrhunderten beheimatet waren.
Siehe auch:
© Bert Morio — Zuletzt geändert: 05.06.2019
vom Begriff Grundheuer
abstammend: Abgabe
oder Pacht vom in Erbpacht gegebenen Grund und Boden.
Bodennutzungspacht. ↩