Holtenauer Geschichte

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Die Insten

Mit dem Begriff Insten (= Insasse) wurden in der bäuerlichen Gesellschaft jene Bewohner bezeichnet, die als Tagelöhner auf den Gütern lebten — dabei wurde auch die gesamte Familie mit einbezogen. Auch Landmann genannt, besaßen sie weder Land noch Wohnraum und mußten zur Miete wohnen. Die Insten hatten jedoch meist selbst einen oder mehrere Knechte. Demgegenüber verfügten die Hufner oder Kätner über eigenes Land zum Bewirtschaften. Zur Zeit der Leibeigenschaft bewirtschafteten die so genannten Heuersleute1 Land, das sie vom Gutsherren gepachtet hatten.

Im Dänischen Wohld waren die Güter in der Regel im Besitz Adeliger, deren Familien hier oft bereits seit Jahrhunderten beheimatet waren.

Siehe auch:


© Bert Morio — Zuletzt geändert: 05.06.2019


  1. vom Begriff Grundheuer abstammend: Abgabe oder Pacht vom in Erbpacht gegebenen Grund und Boden. Bodennutzungspacht.