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Begutachtung

Begutachtung

Auch eingedeutscht "Neues Begutachtungsinstrument" (NBI).

Bei der Begutachtung Pflegebedürftiger wird ab 2017 eine stärker ganzheitliche Betrachtung angewendet: es werden neben körperlichen auch die kognitiven und psychischen Beeinträch­tigungen berücksichtigt. Dabei werden folgende 6 Bereiche (Module) betrachtet und entsprechend gewichtet:

Bei den einzelnen Handlungen wird dann erfragt, inwieweit der Patient diese selbständig durchführen kann, z. B. wird erfragt, ob der Antragsteller das Sich Bewegen im Bett aus dem Bereich der Mobilität

durchführen kann.

In anderen Modulen (z. B. bei den kommunikativen Fähigkeiten) wird nach den Aspekten

oder (z. B. bei psychischen Problemlagen)

oder (z. B. bei der Medikamentengabe)

unterteilt.

Die in den einzelnen Modulen erreichten Punktwerte werden zu einem Gesamtpunktwert zusammengeführt, der den Pflegegrad festlegt:

Kinder bis 18 Monate

Kinder bis zum 18 Lebensmonat werden nach der Ermittlung der Punktzahl in den Grad eingestuft, der über dem Grad liegt, den sie aufgrund der ermittelten Punktzahl eigentlich hätten, liegt.

Siehe auch:


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