Die Verkehrsregeln auf dem Nordostseekanal unterteilen die den Kanal befahrenden Schiffe in verschiedene so
genannte Verkehrsgruppen
, je nach Größe und/oder Ladung des Schiffes (z. B.
bei einem Tanker). Die erste Kanalweiche nach dem Holtenauer Binnenhafen liegt westlich der
Prinz-Heinrich-Brücken vor Knoop.
Aufgrund der besonderen physikalischen Bedingungen beim Befahren eines relativ schmalen Gewässers — die bereits kurz nach der Inbetriebnahme des Kanals im Jahr 1895 zur Einführung einer Kanalsteurerpflicht (siehe Kanalsteurer) führten — dürfen Schiffe einer gewissen Größe einander nicht mehr passieren. Da alle Schiffe in eine spezielle Verkehrsgruppe eingeteilt sind, darf die Summe beider Schiffe eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Wenn die addierten Verkehrsgruppen — je nach Kanalabschnitt und ob ausgebaut oder noch nicht ausgebaut — die Zahl 6, 7 bzw. 8 überschreiten muß eines der beiden Schiffe in einer der 12 Kanalweichen an den dafür vorgesehenen Dalben festmachen und warten bis das andere Schiff passiert hat.
Als der Kaiser-Wilhelm-Kanal einst im Hinblick auf einen schnellen
Transfer der Kaiserlichen Kriegsflotte von der Nord- in die Ostsee und umgekehrt konzipiert wurde
(siehe Strategische Bedeutung des Kaiser-Wilhelm-Kanals),
plante man zudem so genannte Wendestellen
, die es
den Kriegsschiffen ermöglichen sollten, im engen Kanal die Richtung zu wechseln.
© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 30-05-2020 8:11