Kiel Training Centre(KTC) und der
British Kiel Yacht Club(BKYC)
Nachdem die Britischen Truppen am Kriegsende Kiel und Umgebung besetzt hatten (siehe Britische Besatzung) richtete man sich in das Stadt und im Stadtteil Holtenau auch in den ehemaligen militärischen Einrichtungen des Dritten Reiches ein.
Relikte der britischen Besatzungszeit sind das Kiel Training Centre
der
britischen Armee, das seit 1945 auf dem Gelände des Flugplatzes beim Plüschow-Hafen beheimatet ist, sowie der British Kiel Yacht
Club
(BKYC). Als die Briten im Mai 1945 die Stadt Kiel besetzten fielen ihnen im Kieler
Olympiahafen zahlreiche Segelyachten in die Hände. Die Briten öffneten zudem das im Krieg durch
Bomben beschädigte Clubhaus des Kieler Yacht Clubs wieder und gründeten am 11. Juni 1945 den BKYC
unter der Leitung von Colonel Fryer. Im Winter wurden die requirierten Yachten in den Hangern des
Holtenauer Fliegerhorstes untergestellt. Hier wurden die Segelyachten
auch ins Wasser gelassen und vor allem durch deutsches Personal gewartet.
Auch die erste Kieler Woche der Nachkriegszeit Ende August 1945 wurde unter der Ägide des BKYC organisiert. Im Jahre 1951 (1950?) verlegte der BKYC seinen Sitz nach Stickenhörn (am Schusterkrug) und übergab das Gebäude des Kieler Yacht Clubs wieder an seine ursprünglichen Besitzer – nicht zuletzt aufgrund zunehmender finanzieller Schwierigkeiten, wurde der Club doch nicht durch offizielle Stellen, sondern ausschließlich durch seine Mitglieder finanziert.
Im Jahr 2016 wurde diese letzte britische Militäreinrichtung in Schleswig-Holstein geschlossen.
Damit endet auch eine Ära, die 1945 als Besatzung begann und heute eine Partnerschaft mit Bundeswehr, Segelclubs und deutschen Behörden ist.1
Im Jahr 2015 waren hier 14 Segeljachten und 2 Arbeitsboote stationiert. Flaggschiff ist die
1935 zur Segelolympiade in Kiel gebaute 18-Meter-Yacht Flamingo
— sie befand sich
einst im Besitz Hermann Görings und wurde 1945 beschlagnahmt.
© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 07-12-2016 08:05
Kieler Nachrichten: 3. Juli 2015. ↩