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Die so genannte Krankenhausvermeidungspflege
kann dann verordnet werden,
wenn:
Die Häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Behandlungs- und Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese Leistung wird in den letzten Jahren nur noch sehr selten durch die Krankenkasse genehmigt.
In der Regel wird inzwischen die sogenannte Überleitungspflege genehmigt, die in den ersten Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt die Versorgung des Patienten in seiner Häuslichkeit sichern soll.
Siehe auch:
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