Holtenauer Geschichte

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Die Kaiserliche Kanalkommission

Die Kaiserliche Kanalkommission wurde durch Gesetz im Juli 1886 gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung der Ausführung des Kanalbaus. Ihren Sitz hatte sie in Kiel. Sie überwachte unter anderem auch die Einhaltung der Verträge mit den am Kanalbau beteiligten privaten Unternehmen. Schaffte es ein Unternehmen nicht, die Arbeiten in dem festgelegten Zeiträumen zu erfüllen, konnte sie die Verträge kündigen. Sie konnte ggf. auch die Bauentwürfe abändern.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, mit Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Für die Herstellung des Nord-Ostsee-Kanals wird eine dem Reichsamt des Innern unmittelbar untergeordnete besondere Kommission unter der Bezeichnung: „Kaiserliche Kanal-Kommission“ errichtet, welche innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises für die Dauer ihres Bestehens alle Rechte und Pflichten einer Reichsbehörde haben soll.
Die Bestimmung des Sitzes der Kommission, der Zusammensetzung und des Geschäftsganges derselben erfolgt durch den Reichskanzler.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Mainau, den 17. Juli 1886.
(L. S.)  Wilhelm.

  von Boetticher.

Die Kaiserliche Kanalkommission wurde vom Geheimen Regierungsrat Carl Loewe und dem Geheimen Baurat Johann Fülscher geleitet und begann ihre Tätigkeit am 1. Oktober 1886. Nach der Fertigstellung des Kaiser-Wilhelm-Kanals wurde die Kanalkommission in das Kaiserliche Kanalamt umgewandelt.

Siehe auch:

© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 30-05-2019 13:41