Holtenauer Geschichte

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Das Kaiserliche Kanalamt

Das Kaiserliche Kanalamt ging am 1. Juli 1895 aus der für den Kanalbau zuständigen Kaiserlichen Kanalkommission hervor und sollte den reibungslosen Betrieb des Kaiser-Wilhelm-Kanals überwachen. Der großen strategischen Bedeutung des neuen Kanals entsprechend wurde kein Zivilist, sondern mit dem Kapitän zur See a. D. Maximilian A. Th. Piraly (1848-1917)1 einen ehemaliger Militär zum Betriebsdirektor des Kaiser-Wilhelm-Kanals ernannt. Gleichzeitig wurde zur Wahrung der generellen Verteidigungsinteressen am 29. Oktober 1895 der Konteradmiral Richard Aschenborn zum Marinekommissar für den Kaiser-Wilhelm-Kanal ernannt.

Mit dem 1. Juli d. J. fungiert bereits für den Betrieb des Kanals das neu errichtete Kanal-Amt unter der Präsidentschaft des Geheimen Reg.-Rats Loewe. Eine eigentliche Trennung dieses Amtes von der bisherigen Kanal-Kommission hat noch nicht stattgefunden, sondern beide Ämter lauen vorläufig neben einander her, bis die definitive Fertigstellung des Kanals erfolgt ist und ein Weiterbestehen der Kanal-Kommission nicht mehr erforderlich wird. Ebenso bleiben auch die bisherigen Bauämter und Bauabteilungen der ganzen Kanalstrecke bis auf weiteres noch bestehen. Denselben liegt neben den Fertigstellungsarbeiten, Abwicklungen der Abrechnungen, Verkäufen der nicht zum Kanal gebrauchten Grundstücke u.s.w. auch die bauliche Unterhaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals ob. Dagegen bildet die Verwaltung des Schiffahrtsbetriebes bereits ihr eigenes dem Kanalamt unterstelltes Organ unter der Direktion des Kapitän z.S. a.D. Piraly; diesem unterstellt sind die bisherigen Hafenkapitäne Schloepke zu Brunsbüttel und Fuchs zu Holtenau.2

Haus des Kanalamtspräsidenten Abb.: Dienst- und Wohnhaus des Leiters des Kaiserlichen Hafenamtes Holtenau. Rechts hinten das Lotsenhaus, links die Dankeskirche noch mit ursprünglichem Kirchturm.

Überhaupt spiegelte das Erscheinungsbild der Kanalverwaltung den wilhelminischen Obrigkeitsstaat mit seiner fein abgestuften Hierarchie wieder, was exemplarisch in der Kleiderordnung zum Ausdruck kam:

In einer Vorschrift über die Dienstkleidung des Personals der Verwaltung des Kaiser-Wilhelm-Kanals sind genaue Anweisungen enthalten, wer was und zu welcher Zeit zu tragen hatte. Fein abgestuft geht es von oben nach unten: Oberlotsen (die heutigen Ältermänner), Oberschleusenmeister, Schleusenmeister, Obermaschinisten, Hafenmeister, Kanalmeister 1. Klasse, Lotsen, Schiffsführer, Steuerleute, Schleusenwärter, Fährwärter, Maschinisten und deren Assistenten, Kanalmeister 2. Klasse, Brückenmeister und –maschinisten, Telegraphenaufseher und –meister, Leitungsaufseher, Matrosen, Heizer, Kanalarbeiterkorps und Nachtwächter.

Zu feierlichen Anlässen mußte Dienstkleidung getragen werden, ansonsten Zivilkleidung mit Dienstmütze, wobei jedoch die Lotsen, Schiffsführer und Schiffspersonal und sogar die Nachtwärter stets die alte Dienstkleidung zu tragen hatten. Die Lotsen hatten außerdem ihr Abzeichen auf Jacke oder Mantel zu tragen, ihre Wintermütze durften sie nur an Bord, niemals an Land tragen und das Säbelkoppel war unter dem Rock zu tragen, wobei die Uniform der Lotsen allerdings auf deren eigene Kosten ging.

Carl Loewe Abb.: Der erste Kanalamtspräsident Carl Loewe.

Der Kaiserlichen Kanalverwaltung – besser gesagt dem Kaiserlichen Kanalamt in Kiel – unterstanden die Wasserbauinspektionen Holtenau und Brunsbüttel mit 5 Kanalmeistereien und die Maschinen­bauinspektion Rendsburg mit einer eigenen Staatswerft. In Brunsbüttel und Holtenau wurden Hafenkapitäne eingesetzt, die den Schiffsverkehr an den beiden Kanal­ausgängen zu beaufsichtigen hatten.

Den Hafenkapitänen unterstanden nicht nur die vier Hafenmeister, sondern auch die Lotsen und anderes im Auftrag der Kanalverwaltung tätiges Personal auf Schleppern oder das Betriebspersonal auf den Schleusen. In früheren Zeiten hatte der Holtenauer Hafenkapitän seine Dienstwohnung in der Kanalstraße Nr. 50. Heute sitzt der Holtenauer Hafenmeister bzw. -aufseher am Tiessenkai.

Georg Kautz Abb.: Der zweite Kanalamtspräsident Georg Kautz.

Der erste Präsident des Kaiserlichen Kanalamtes war der 1907 auf dem Friedhof Holtenau beigesetzte Carl Loewe. Der erste Betriebsdirektor war Admiral a. D. Albertus Petruschky (*1866; †1943), der Hafen­kapitän Fuchs und der Kaiserliche Oberlotse Gustav Freiwald. Zweiter Präsident des Kanalamtes war ab 1907 Georg Kautz.

Johann Fülscher Abb.: Geheimer Oberbaurat der Kaiserlichen Kanalkommission Johann Fülscher.

Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde 1919 das Kaiserliche Kanalamt in Reichskanalamt umbenannt. In dieser Form arbeitete es bis zum 1. April 1939 als an seiner Stelle die Wasser­straßen­direktionen als eine gesonderte Abteilung beim Oberpräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein eingerichtet wurde. Das Kaiserliche Kanalamt überdauerte so in der einen oder anderen Form die Wirren der Geschichte, zuletzt bestand es in Form des Kanalamtes Kiel-Holtenau, das zuletzt als Außenstelle geführt und schließlich mit Wirkung vom 1. Dezember 1978 aufgelöst wurde.

Abb.: Das Kanalamt im April 2019, rechts der neue Anbau und links das Entwässerungssiel. (© Bert Morio 2019)

Siehe auch:

© Bert Morio 2017 — Zuletzt geändert: 09-19-2021 22:20


  1. Piraly war von September 1893 bis Mai 1894 Kapitän der Panzerfregatte S.M.S. Deutschland. Später wurde er zum Konteradmiral ernannt. 

  2. Kanal-Zeitung, 20.07.1895.