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Neben Leistungen der Pflegeversicherung
bietet das Ambulante Pflege-Team auch Leistungen der
Krankenversicherung aus dem Bereich der Häuslichen
Krankenpflege. Hierbei handelt es sich um Leistungen, mit
deren Durchführung der Arzt des Klienten den ambulanten
Pflegedienst beauftragt, z. B. einen Verbandswechsel.
In der Praxis ergänzen sich diese Leistungen aus dem Bereichen
der Grundpflege und der Häuslichen Krankenpflege recht häufig,
wenn z.B. ein Klient erst bei der Grundpflege geholfen wird und
diesem anschließend Kompressionsstrümpfe angezogen oder
Medikamente verabreicht werden.
Die Häusliche Krankenpflege muß durch den Arzt oder das entlassende Krankenhaus verordnet (Verordnung über Häusliche Krankenpflege) und die Kostenübernahme anschließend durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Beispiele Häuslicher Krankenpflege:
Die Krankenkasse des Klienten ist für den ambulanten Pflegedienst Ansprechpartner bei:
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