Home - Index - News - Updates - Impressum
Die Levensau entspringt im Warleberger Moor (bei Gut Warleberg) und mündete bis zum Bau des Eiderkanals nach vielen Windungen über Wittenbeck und Schwartenbeck führend schließlich auf Höhe der Alten Holtenauer Schleusen in die Kieler Förde. Heute mündet die Levensau südlich von Warleberg in den Nord-Ostsee-Kanal. Die Planer des Eiderkanals hatten große Teile des Flußbettes zum Kanal ausgebaut.
Abb.: Der Verlauf der Levensau von Gut Warleberg
bis Holtenau. Man erkennt zwischen dem Flemhuder See links und
der Levenau das Befestigungswerk (Landscheide
) bei
Landwehr.
Die Levensau bildete über ein Jahrtausend die Reichsgrenze zwischen dem Dänischen und dem Deutschen Reich (811-1867). Gleichzeitig war sie die Grenze zwischen den Gütern Knoop und Seekamp im Norden und Projensdorf und Kronshagen im Süden.
Levensaue, eine ehemalige Aue an der Gränze der Herzogtümer Schleswig und Holstein, in deren Bette der Schlesw. Holst. Canal fließt. Zur Zeit der Könige Christian II. und Johann diente diese Aue, um von der Eider und dem Flemhuder-See nach dem Kieler Meerbusen Schiffahrt zu treiben. Im Jahre 1692 hatte sie an einigen Stellen noch eine Tiefe von 8-10 Fuß und konnte noch kleine Jachten tragen, aber im Laufe der Zeit verlor sie an Tiefe und man konnte an mehreren Stellen durchwaten. Die Kieler Landstraße nach dem Dänischenwohlde ging bei Holtenau über eine lange hölzerne Brücke, an der Stelle, wo die alte Schleuse sich befindet. Diese Aue ist auch dadurch noch merkwürdig, daß sich hier ehemals, und besonders im 15. Jahrhunderte, die Schlesw. Holst. Stände versammelten und Landtage gehalten wurden.1
Abb.: Die Landscheide
nordöstlich
des Flemhuder Sees zog sich bis an die Levensau hin.
Die südliche Grenze Schleswigs und die nördliche Grenze Holsteins ist seit dem Vertrage zwischen Kaiser Konrad dem IIten und Kanut dem Großen (1036) die Eider und die Levensau gewesen, welche unter Waldemar dem IIten (1225) wieder anerkannt worden. Zwischen der Levensau und dem Flemhudersee bildete die sogenannte Landwehr (eine alte Befestigung2) die Grenze, bis im Jahr 1784 der schleswig-holsteinische Kanal vollendet ward, welcher jetzt mit einzelnen Ausnahmen die Herzogthümer Schleswig und Holstein scheidet.3
Holtenau gehörte also ursprünglich zum Herzogtum Schleswig und
zum Gut Seekamp während das Dorf Wik
zum Herzogtum Holstein gehörte. Die Trennung zwischen Holtenau und
der Wik wurde durch den Bau des Eiderkanals
und vor allen durch den Kaiser-Wilhelm-Kanal
noch verstärkt. Noch im 14. Jahrhundert wurde die Levensau von
großen Handelsschiffen bis nahe hin zum Flemhuder See (in früheren
Zeiten auch Nordsee
genannt) befahren, von wo aus
es auf der Eider weiter ging.
Daß das Gebiet der Levensau für eine Besiedlung durchaus attraktiv gewesen ist, wird auch dadurch deutlich daß sich hier — zumindest in den Ortsnamen (z. B. Rathmannsdorf - Suchsdorf - Projensdorf) — vermehrt Hinweise auf eine Besiedlung durch eine slawische Bevölkerung finden lassen.
Daß den Zeitgenossen die Bedeutung des Flusses als Grenze bewußt war, beschreibt ???? in ...
Abb.: Bau der Levensauer
Hochbrücke.
Hört man heute den Namen Levensau, so kommt einem heutzutage in der Regel nicht das Flüßchen, sondern die alte Levensauer Hochbrücke von 1893 mit ihren großen Bögen und den in Backstein gemauerten Widerlagern in den Sinn, die einst ein Lieblingsprojekt Kaiser Wilhelm II. war, der auch bei ihrer Grundsteinlegung anwesend war und den Bauarbeiten immer wieder einen Besuch abstattete. [weiter … ]
Siehe auch:
© Bert Morio — Zuletzt geändert: 19-11-2018
Johannes von Schröder: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebietes der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, Zweiter Teil, I-Z, Oldenburg 1841, S. 79. ↩
Dabei handelte es sich in der Realität wohl eher um einen
Graben, der der Grenzziehung diente, ohne eine wirklich
Verteidigungsaufgabe zu haben — also ganz anders als z. B.
das Dannewerk
bei Schleswig. ↩
Falk, Nikolaus: Handbuch des schleswig-holsteinischen Privatrechts, Band I, Altona 1825, 2. Kapitel, S. 17. ↩