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Die Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde gegründet um die finanziellen Risiken einer Pflege­bedürf­tigkeit zu minimieren. Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) als Pflicht­versicherung trat zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) in Kraft.

Durch Ergänzungsgesetze wurde ihr Umfang seitdem ausgeweitet, insbesondere in Hinblick auf die zunehmende Anzahl dementer älterer Menschen.

Antragsberechtigt ist der Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, für jüngere Versicherte deren Eltern.

Bei der Versicherungspflicht gilt grundsätzlich:

"Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung."

Es spielt keine Rolle, in welcher Form man der gesetzlichen Krankenversicherung angehört: als Pflichtversicherter, Familienversicherter, Rentner oder als freiwilliges Mitglied. In all diesen Fällen ist man automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.

Private Pflegeversicherung

Auch privat Versicherte erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. Hier laufen eigentlich sämtliche Verfahren analog zur Pflegeversicherung der Gesetzlich Versicherten ab; nur das Verfahren bei Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegeversicherung ist verkürzt!

Siehe auch:


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