[Home] Das Ambulante Pflege-Team GbR - 24159 Kiel -
Kanalstraße 41 - 0431-362634
Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde gegründet um die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit zu minimieren. Die
Soziale Pflegeversicherung (SPV) als Pflichtversicherung trat zum 1. Januar 1995 durch
Verabschiedung des SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) in Kraft.
Durch Ergänzungsgesetze wurde ihr Umfang seitdem ausgeweitet, insbesondere in Hinblick auf die
zunehmende Anzahl dementer älterer Menschen.
- 2002 das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz.
- 2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.
- 2015 das Erste Pflegestärkungsgesetz.
Antragsberechtigt ist der Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, für jüngere
Versicherte deren Eltern.
Bei der Versicherungspflicht gilt grundsätzlich:
"Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung."
Es spielt keine Rolle, in welcher Form man der gesetzlichen Krankenversicherung angehört: als
Pflichtversicherter, Familienversicherter, Rentner oder als freiwilliges Mitglied. In all diesen
Fällen ist man automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
- Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Möglichkeit,
sich von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien zu lassen. In
diesem Fall muss aber dem Antrag ein Nachweis über den Abschluss eines gleichwertigen Vertrages
bei einem privaten Versicherungsunternehmen beigefügt werden. Die private Pflegeversicherung
muss gewährleisten, dass ihre Leistungen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig
sind. Für Familien und ältere Versicherte muss die private Pflegeversicherung angemessene
Bedingungen und Prämien anbieten.
Wichtig: Der Antrag ist bei der Pflegekasse innerhalb von drei Monaten
nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft zu stellen.
- Privat Krankenversicherte müssen seit dem 1. Januar 1995 eine private
Pflegeversicherung abschließen. Sollten sie später einmal in der sozialen Pflegeversicherung
versicherungspflichtig werden, können sie ihren privaten Vertrag mit Wirkung vom Eintritt der
Versicherungspflicht an außerordentlich kündigen. Der private Pflegeversicherungsvertrag muss
dabei für die Versicherten selbst und deren Angehörige Vertragsleistungen vorsehen, die nach
Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen
(Gleichwertigkeit).
- Beamte sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen - es sei
denn, sie gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an. Dabei handelt es sich um eine
Restkostenversicherung, die die Beihilfe ergänzt.
Private Pflegeversicherung
Auch privat Versicherte erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.
Hier laufen eigentlich sämtliche Verfahren analog zur Pflegeversicherung
der Gesetzlich Versicherten ab; nur das Verfahren bei Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegeversicherung ist verkürzt!
Siehe auch:
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2022.