[Home] Das Ambulante Pflege-Team GbR - 24159 Kiel -
Kanalstraße 41 - 0431-362634
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von
Leistungen an:
-
Sachleistungen: Hier übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung des Klienten
vollständig oder teilweise und rechnet bei gesetzlich pflegeversicherten Klienten direkt mit
der Pflegekasse ab. er Umfang der abrechenbaren Leistungen hängt vom Pflegegrad des Klienten ab.
Der ambulante Pflegedienst erbringt die Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung in der
Regel im Form so genannter "Leistungskomplexe", bei denen mehrere Pflegehandlungen
zusammengefaßt werden (z. B. der Leistungskomplex K3 "Große Toilette mit Hilfe beim
Aufstehen").
- Pflegegeld: Der Klient wird im Rahmen der Pflegeversicherung nicht durch einen
Pflegedienst versorgt, sondern organisiert seine Pflege selbst durch Angehörige oder dritte
Personen, die er mit Hilfe des Pflegegeldes bezahlten kann.
-
Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld, d. h. der Pflegedienst schöpft das dem Klienten aufgrund
seiner Pflegestufe zur Verfügung stehende Budget (Sachleistung) nicht vollständig aus. Der
Klient erhält daraufhin ein monatliches anteiliges Pflegegeld.
- Zusätzliche Betreuungsleistungen ("Entlastungsbetrag") nach dem
Pflegeleistungsergänzungsgesetz: Sie dienen einer Festigung bzw. Wiederherstellung der so
genannten "Alltagskompetenz" des Pflegebedürftigen, z. B. im Falle einer Demenz.
- Verhinderungspflege: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson. Ist die
nicht-professionelle Pflegeperson nicht in Der Lage, die Pflege durchzuführen (z. B. aufgrund
einer Erkrankung oder eines Urlaubs), so stellt die Pflegekasse weitere Gelder bereit, um die
Versorgung des Pflegebedürftigen in seiner Häuslichkeit sicherzustellen.
- Pflegehilfsmtttel und technische Hilfen, z. B. Rollatoren, Badenwannenlifter.
- Teilstationäre Pflege: Tagespflege und Nachtpflege.
- Kurzzeitpflege.
- Vollstationäre Pflege.
- Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe.
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson (z. B. Zahlungen in die
Rentenkasse).
- Pflegekurse für Angehörige.
Hinzu kommen auch noch ergänzende Leistungen der Krankenversicherung wie z. B. die zum 1.
Januar 2016 eingeführte Überleitungspflege, die auch die Grundpflege und
hauswirtschaftliche Versorgung nach einer Krankenhausentlassung vorsieht.
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2022.