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Schnelleinstufung

Im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes besteht die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den Ärzten, dem Pflegepersonal und dem Sozialen Dienst eine vorläufige Einstufung in die Pflegeversicherung nach Aktenlage zu erwirken. So ist eine Versorgung des Patienten durch einen Pflegedienst nach seiner Entlassung gesichert.

Eine persönliche Nachbegutachtung durch den MDK hat innerhalb von drei Monaten zu erfolgen. Es ist höchsten die Gewährung der Pflegestufe 2 möglich. Eine Schnelleinstufung ist nur dann möglich, wenn bisher noch keine Einstufung und noch kein Antrag auf Pflegestufe erfolgt ist. Auch eine Höherstufung ist per Schnelleinstufung nicht möglich.