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Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse

Wird eine Verordnung über häusliche Krankenpflege gar nicht oder nur teilweise genehmigt, hat der Patient die Möglichkeit, Widerspruch gegen diesen Bescheid bei der Krankenkasse einzulegen. Grundlage für die Genehmigung Häuslicher Krankenpflege sind die HKP-Richtlinien. Aus ihnen ergibt sich die Genehmigungsfähigkeit einer ärztlichen Verordnung.

Es ist jedoch in vielen Fällen zielführender, wenn der ambulante Pflegedienst direkt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter der Krankenkasse kontakt aufnimmt, um die Gründe für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ausführlicher zu schildern, denn auch wenn die Genehmigung dieser Leistungen durch die "Richtlinien über Häusliche Krankenpflege" genau geregelt ist, hat sich in der Praxis gezeigt, dass es seitens der Krankenkassen durchaus gewisse Ermessensspielräume gibt, wenn man vernünftig argumentiert, aus welchem Grunde hier ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden sollte.