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Barrierefreies Bauen

Im Rahmen der Pflegeversicherung werden verschiedenste Maßnahmen der Wohnraumanpassung vollständig oder teilweise finanziert, z. B. der Umbau von Badezimmern, der Einbau von Treppenliftern.

Weitere mögliche Maßnahmen könnten sein:

  • Einbau von Rampen an der Haustür für Rollstuhlfahrer.
  • Ausbau von Türschwellen.
  • Verbreiterung von Türen.
  • Erhöhung von Toiletten.
  • ...

Alle diese Maßnahmen sollen es dem Pflegebedürftigen ermöglichen, in seiner Häuslichkeit wohnen bleiben zu können. In vielen Fällen helfen die Maßnahmen auch bei der Verringerung eines Sturzrisikos.

Sollte Sie Umbauten in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen planen, dann macht es Sinn sich bereits im voraus mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen. Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen die Kasse selbst einen Anbieter für diese Maßnahmen beauftragen will.

Siehe auch:

  • Informationen rund um das barrierefreie, behindertengerechte Planen, Bauen und Wohnen: nullbarriere.de.