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Vollstationäre Pflege

Wenn die häusliche oder die teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt, kann vollstationäre Pflege gewährt werden. Dabei gilt die Voraussetzung, dass die Unterbringung in einer durch Versorgungsvertrag zugelassenen Pflegeeinrichtung erfolgt. Es werden monatliche Kosten in Abhängigkeit von der Pflegestufe übernommen.

Wird vollstationäre Pflege gewählt, obwohl diese nicht zwingend erforderlich ist, besteht ein Leistungsanspruch in Höhe des Betrages, der dem der Pflegestufe bei häuslicher Pflege für Pflegesachleistungen entspricht.