MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Der "Medizinische Dienst der Krankenversicherung" (MDK) hat folgende Aufgaben:
- Gutachtenerstellung bei Kuranträgen.
- Gutachtenerstellung bei Arbeitsunfähigkeit.
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit Hilfe der Richtlinie zur Einstufung.
- Prüfung bei Beschwerden.
- Überprüfung der Qualität der Pflege bei Pflegebedürftigen.
- Überprüfung von Beschwerden Pflegebedürftiger.
- Überprüfung der Pflegedokumentation, z. B. zur Bewilligung der Leistungen.
- Kontrolle der Einstufungsberechtigung von Pflegebedürftigkeit (wurde wegen dauernder Überlastung an die ambulanten Dienste übertragen).
- Kontrolle von Verordnungen über Häusliche Krankenpflege.
Siehe auch: