Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Der "Medizinische Dienst der Krankenversicherung" (MDK) hat folgende Aufgaben:

  • Gutachtenerstellung bei Kuranträgen.
  • Gutachtenerstellung bei Arbeitsunfähigkeit.
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit Hilfe der Richtlinie zur Einstufung.
  • Prüfung bei Beschwerden.
  • Überprüfung der Qualität der Pflege bei Pflegebedürftigen.
  • Überprüfung von Beschwerden Pflegebedürftiger.
  • Überprüfung der Pflegedokumentation, z. B. zur Bewilligung der Leistungen.
  • Kontrolle der Einstufungsberechtigung von Pflegebedürftigkeit (wurde wegen dauernder Überlastung an die ambulanten Dienste übertragen).
  • Kontrolle von Verordnungen über Häusliche Krankenpflege.

Siehe auch: