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Hausnotrufsysteme - zusätzliche Sicherheit

Das Hausnotrufsystem ermöglicht es dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen zu jeder Tageszeit, Hilfe herbei zu rufen, wenn es beispielsweise nach einem Sturz in der Wohnung oder aber bei einem medizinischen Notfall nicht mehr möglich ist, zu telefonieren. In den meisten Fällen erweist es sich als sinnvoll, beim Betreiber des Hausnotrufsystemes einen Wohnungsschlüssel zu hinterlegen, so dass dieser im Notfall problemlos und ohne Zeitverzögerung in die Wohnung gelangen kann.

Der Grundgedanke, jederzeit um Hilfe rufen zu können, wird dadurch sicher gestellt, dass die Auslösevorrichtung für den Notruf ständig am Körper getragen wird. Dieser Punkt ist besonders wichtig, denn die Erfahrung hat leider gezeigt, dass es bei nicht am Körper getragener Auslösevorrichtung immer wieder zu Situationen kommt (z. B. nach Stürzen), in denen der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, die Auslösevorrichtung zu erreichen. Dabei kann diese in Form einer Kette oder eines Armbandes ständig getragen werden (auch gerade beim Waschen oder Duschen).

Moderne Hausnotrufsysteme sind mit einer Kommunikationseinheit ausgestattet, die einen direkten Dialog zwischen dem Patienten und dem Betreiber ermöglichen. Diese Freisprecheinrichtung funktioniert noch in einem Umkreis von mehreren Metern. So ist es für die Notrufzentrale ein Leichtes, nach dem Grund des Alarms zu fragen oder bei Fehlbedienungen (z. B. versehentliches Auslösen des Alarms) den Sachverhalt zu klären.

Um die Sicherheit weiter zu erhöhen kann auch vereinbart werden, dass sich der Betroffene in regelmäßigen Abständen bei der Notrufzentrale zu melden hat (z. B. morgens und abends durch einen Knopfdruck an der Kommunikationseinheit). Bleibt dieser Knopfdruck aus, wird die Notrufzentrale von sich aus tätig.

Das Ambulante Pflege-Team sieht in einem Hausnotrufsystem eine wichtige Ergänzung zur täglichen Betreuung. Trotzdem muss man sagen, dass auch ein solches System einem allein lebenden Menschen keine völlige Sicherheit garantieren kann, da es auch Situationen gibt, in denen der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, einen Alarm auszulösen.

Bitte wenden Sie sich hinsichtlich einer Kostenübernahme an Ihre Pflegekasse. Die Pflegekasse beteiligt sich in vielen Fällen mit einem monatlichen Betrag an den Kosten.

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