Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Preise und Abrechnung der Leistungen

Je nach Art der erbrachten Leistung rechnet der Pflegedienst mit verschiedenen Kostenträgern ab:

  • Pflegekasse: bis Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe des Klienten. Leistungen aus dem Bereich der so genannten "Zusätzlichen Betreuungsleistungen" können mit Hilfe einer Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
  • Krankenkasse: Leistungen aus dem Bereich der Häuslichen Krankenpflege wie "Behandlungspflege" nach § 37.2 und "Krankenhausvermeidungspflege" nach § 37.3.
  • Klient: wenn
    • der Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe überschritten ist. Es wird eine gesonderte Rechnung über den privaten Anteil gestellt.
    • der Klient beihilfeberechtigt ist: Die Rechnung wird je nach Anteil der Beihilfe gesplittet und der Pflegebedürftige erhält über den Beihilfeanteil eine private Rechnung.
    • der Klient privat pflege- oder krankenversichert ist.
  • Amt für soziale Dienste: nach Antragstellung und Kostenübernahmeerklärung. Auch als zusätzliche Leistungen zu denen der Pflegeversicherung, z. B. wenn das Budget der Pflegestufe nicht ausreichend ist und der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, einen privaten Anteil zu zahlen.
  • Unfallversicherung: