Wegweiser Hilfen
Die verschiedenen Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung haben in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, schnell die nötigen Hilfen zu finden. Er ist deshalb wie ein Fragebogen aufgebaut.
Folgen Sie einfach dem Zeigefinger
Welche Art von Hilfe wird benötigt?
Körperpflege / Grundpflege: z. B.: Hilfe beim Waschen. Hilfe beim Duschen / Baden. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Windeln wechseln. Hier ist in der Regel die Pflegeversicherung zuständig. Voraussetzung ist eine Begutachtung durch den MDK und mindestens die Pflegestufe 1. Neben der Pflegeversicherung kann z.B. auch eine Unfallversicherung die Kosten für die Körperpflege übernehmen. Weitere Kostenträger können sein:
- Das Amt für Soziale Dienste.
- Die Krankenkasse im Rahmen einer so genannten Krankenhausvermeidungspflege nach §37,1.
Behandlungspflege: z. B.: Medikamentengabe. Stützstrümpfe anziehen. Blutzucker messen. Verbände wechseln. Hier ist in der Regel die Krankenversicherung zuständig. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung über Häusliche Krankenpflege, die dann von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Hauswirtschaftliche Versorgung: z. B.: Einkaufen. Reinigung der Wohnung. Zubereitung von Mahlzeiten. Ein Teil der hauswirtschaftlichen Versorgung wird auch im Rahmen der Pflegeversicherung abgedeckt, jedoch nicht eine Grundreinigung der Wohnung. In erster Linie geht es um die Zubereitung und die Gabe von Mahlzeiten. Eine hauswirtschaftliche Versorgung im weiteren Sinne wird in jenen Fällen seitens der Krankenkasse bezahlt, wenn es im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, gibt, und eines der Elternteile erkrankt ist, und es im Haushalt keine Person gibt, die Versorgung sicherstellen kann. Die Krankenkassen haben aber auch die Möglichkeit, in ihren Satzungen weiter gehende Leistungen der Haushaltshilfe vorzusehen. Man sollte sich daher bei seiner Krankenkasse erkundigen, wenn die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Auch eine Unfallversicherung übernimmt für einen begrenzten Zeitraum die Kosten einer hauswirtschaftlichen Versorgung. siehe auch: Haushaltshilfe.
Betreuungsangebote: z. B.: Gesprächsführung. Strukturierung des Alltags. Biographiearbeit. Vorlesen. Zusammen einkaufen und kochen. Im Rahmen des Gesetzes über "zusätzliche Betreuungsleistungen" bei Menschen mit "eingeschränkter Alltagskompetenz" stellen die Kassen je nach Schweregrad verschiedene Geldbeträge monatlich zur Verfügung. Wichtig: Eine Einstufung in die Pflegeversicherung mit Pflegestufe 1 und aufwärts ist hier nicht Voraussetzung.