Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Wegweiser Hilfen

Die verschiedenen Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung haben in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, schnell die nötigen Hilfen zu finden. Er ist deshalb wie ein Fragebogen aufgebaut.

Folgen Sie einfach dem Zeigefinger

Welche Art von Hilfe wird benötigt?

Körperpflege / Grundpflege: z. B.: Hilfe beim Waschen. Hilfe beim Duschen / Baden. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Windeln wechseln. Hier ist in der Regel die Pflege­versicherung zuständig. Voraussetzung ist eine Begut­achtung durch den MDK und mindestens die Pflegestufe 1. Neben der Pflegeversicherung kann z.B. auch eine Unfall­versicherung die Kosten für die Körperpflege übernehmen. Weitere Kostenträger können sein:

  • Das Amt für Soziale Dienste.
  • Die Krankenkasse im Rahmen einer so genannten Kranken­hausvermeidungs­pflege nach §37,1.

    Weitere Informationen.

    Behandlungspflege:  z. B.: Medikamentengabe. Stützstrümpfe anziehen. Blutzucker messen. Verbände wechseln. Hier ist in der Regel die Kranken­versicherung zuständig. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung über Häusliche Krankenpflege, die dann von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

    Weitere Informationen.

    Hauswirtschaftliche Versorgung: z. B.: Einkaufen. Reinigung der Wohnung. Zubereitung von Mahlzeiten. Ein Teil der hauswirtschaftlichen Versorgung wird auch im Rahmen der Pflegeversicherung abgedeckt, jedoch nicht eine Grundreinigung der Woh­nung. In erster Linie geht es um die Zubereitung und die Gabe von Mahlzeiten. Eine hauswirtschaftliche Versorgung im weiteren Sinne wird in jenen Fällen seitens der Krankenkasse bezahlt, wenn es im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, gibt, und eines der Elternteile erkrankt ist, und es im Haushalt keine Person gibt, die Versorgung sicherstellen kann. Die Krankenkassen haben aber auch die Möglichkeit, in ihren Satzungen weiter gehende Leistungen der Haushaltshilfe vorzusehen. Man sollte sich daher bei seiner Krankenkasse erkundigen, wenn die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Auch eine Unfallversicherung übernimmt für einen begrenzten Zeitraum die Kosten einer haus­wirtschaftlichen Versorgung. siehe auch: Haushaltshilfe.

    Betreuungsangebote: z. B.: Gesprächsführung. Strukturierung des Alltags. Biographiearbeit. Vorlesen. Zusammen einkaufen und kochen. Im Rahmen des Gesetzes über "zusätzliche Betreuungsleistungen" bei Menschen mit "einge­schränk­ter Alltagskom­petenz" stel­len die Kassen je nach Schweregrad verschiedene Geldbeträge monatlich zur Verfügung. Wichtig: Eine Einstufung in die Pflege­versicherung mit Pflegestufe 1 und aufwärts ist hier nicht Voraus­setzung.