Kurzzeitpflege
In den Fällen, in denen weder häusliche Pflege noch teilstationäre Pflege möglich ist, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf (stationäre) Kurzzeitpflege.
- für eine Übergangszeit nach stationärer Behandlung.
- in Krisensituationen, wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht ausreichen; vorausgesetzt, der Pflegebedürftige wurde vorher mindestens 12 Monate gepflegt.
Der Leistungsanspruch besteht für längstens 4 Wochen und höchstens für eine Gesamtsumme von 1.612 € je Kalenderjahr.