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Pflegestufe/-grad erhalten

In der Regel nach Antragstellung. Dabei gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten:

  • In der Regel wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Es erfolgt dann einige Zeit später ein Besuch durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Daraufhin wird ein Pflegegutachten erstellt, in dem der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Je nach Ausprägung der Pflegebedürftigkeit erhält der Antragsteller dann eine bestimmte Pflegestufe bzw. einen bestimmten Pflegegrad zuerkannt.
  • Schnelle Einstufung noch im Krankenhaus: Hier findet keine Begutachtung vor Ort beim Patienten durch den MDK statt. Eine endgültige Einstufung erfolgt dann in der Regel einige Monate später in der eigenen Häuslichkeit bzw. am ständigen Aufenthaltsort des Antragstellers statt (weil der Zeitaufwand der Pflege auch abhängig von den Räumlichkeiten ist, in denen der Antragsteller lebt!).

Es macht gerade bei der ersten Antragstellung Sinn, einem ambulanten Pflegedienst einzuschalten, denn dieser kann - wenn er den Klienten kennengelernt hat - wertvolle Hilfen hinsichtlich der Begutachtung geben. Idealerweise ist ein Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes bei der Begutachtung anwesend.

 Viele Betroffene oder deren Angehörige verfallen dem Trugschluss, dass sich aus einer schweren Krankheitsdiagnose sozusagen automatisch eine Pflegestufe ergibt. Dies ist in vielen Fällen aber nicht der Fall, da sich aus einer solchen Diagnose nicht zwangsläufig eine erhöhte Pflegebedürftigkeit ergibt. Es ist demgegenüber wichtig, bei der Begutachtung deutlich zu machen, welche Faktoren die Pflege erschweren. Ein weiteres Beispiel wäre ein Patient, der einen Blasenkatheter hat, denn dieser wirkt für einen Laien auf dem ersten Blick natürlich "kranker" als ein Patient der noch zur Toilette geht. Trotzdem kann er Grad der Pflegebedürftigkeit durch den Blasenkatheter sinken, denn es sind dadurch weniger Toilettengänge erforderlich.