Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Pflegeperson

Als Pflegeperson gilt jeder, der einen pflegebedürftigen Menschen nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden in der Woche in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Diese Personen haben unter Umständen Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Weiterhin ist die Existenz einer Pflegeperson natürlich wichtig, um Pflegegeld beziehen zu können.