Pflege ohne Pflegedienst
Die Pflegeversicherung tritt dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen auch dann zur Seite, wenn kein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet wird:
- Es werden die Kosten für Pflegekurse übernommen.
- Es wird unter Umständen für die soziale Sicherung der Pflegeperson gesorgt.
- Es können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in einer Höhe von bis zu 40 € monatlich beantragt werden.
- Ist die Pflegeperson aus irgendeinem Grunde verhindert, kann natürlich auch Verhinderungspflege oder wenn nötig vollstationäre Pflege beantragt werden.
Je nach Höhe der Pflegestufe verlangt die Pflegekasse bei Bezug von Pflegegeld einen viertel- oder halbjährlichen Nachweis für einen Beratungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst (Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB 11).