Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Pflege ohne Pflegedienst

Die Pflegeversicherung tritt dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen auch dann zur Seite, wenn kein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet wird:

Je nach Höhe der Pflegestufe verlangt die Pflegekasse bei Bezug von Pflegegeld einen viertel- oder halbjährlichen Nachweis für einen Beratungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst (Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB 11).