Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Auch eingedeutscht "Neues Begutachtungsinstrument" (NBI).

Bei der Begutachtung Pflegebedürftiger wird ab 2017 eine stärker ganzheitliche Betrachtung angewendet: es werden neben körperlichen auch die kognitiven uns psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Dabei werden folgende 6 Bereiche (Module) betrachtet und entsprechend gewichtet:

  • Modul 1: Mobilität (10 %).
  • Modul 2 oder 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %). Hier zählt das Modul, das den höheren Wert erreicht!
  • Modul 4: Fähigkeit zur Selbstversorgung (40 %).
  • Modul 5: Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen (20 %).
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %).
  • Modul 7 und 8: Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung (keine Gewichtung). Diese Module werden als nicht relevant für die Berechnung angesehen, sondern dienen nur zur Orientierung der beratenden Personen/Institutionen.

Die in den einzelnen Modulen erreichten Punktwerte werden zu einem Gesamtpunktwert zusammengeführt, der den Pflegegrad festlegt:

12,50 - 26,99 Punkte: Pflegegrad 1.

27,00 - 47,49 Punkte: Pflegegrad 2.

47,50 - 69,99 Punkte: Pflegegrad 3.

70,00 - 89,99 Punkte: Pflegegrad 4.

90,00 - 100,0 Punkte: Pflegegrad 6.

Kinder bis 18 Monate

Kinder bis zum 18 Lebensmonat werden nach der Ermittlung der Punktzahl in den Grad eingestuft, der über dem Grad liegt, den sie aufgrund der ermittelten Punktzahl eigentlich hätten, liegt.