Einrichtungen der Behindertenhilfe
Alle beschriebenen Leistungen der Pflegeversicherung stehen auch für jüngere pflegebedürftige Behinderte in vollem Umfang zur Verfügung. Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit einem pauschalen Zuschuss an den laufenden Kosten von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, die keine Pflegeeinrichtungen sind, sondern in erster Linie der Eingliederung des Behinderten dienen.