Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Einrichtungen der Behindertenhilfe

Alle beschriebenen Leistungen der Pflegeversicherung stehen auch für jüngere pflegebedürftige Behinderte in vollem Umfang zur Verfügung. Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit einem pauschalen Zuschuss an den laufenden Kosten von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, die keine Pflegeeinrichtungen sind, sondern in erster Linie der Eingliederung des Behinderten dienen.