Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Leistungen der Häuslichen Krankenpflege

Es können durch den ambulanten Pflegedienst folgende Leistungen erbracht werden:

  • Absaugen der oberen Luftwege.
  • Bronchialtoilette.
  • Blasenspülung.
  • Blutdruckmessung.
  • Blutzuckermessung.
  • Dekubitusbehandlung und -Versorgung.
  • Drainagen überprüfen/versorgen.
  • Einlauf.
  • Infusionen i.v.
  • Infusionen s. c.
  • Inhalation.
  • Injektion i. m. (intramuskulär).
  • Injektion s. c.  (subcutan).
  • Injektionen richten.
  • Kälteträger auflegen.
  • suprapubischer Katheter.
  • Katheterisierung.
  • spezielle Krankenbeobachtung.
  • Magensonde.
  • Arzneien verabreichen und überwachen.
  • Medikamentengabe mittels Herz-, Schmerz- oder Hormonpflasters.
  • Augen, Gabe von Salbe und Tropfen.
  • Augen, Gabe von Salben und Topfen post-OP.
  • Richten von Medikamenten (Dosimed).
  • Einreibungen.
  • Versorgung bei PEG.
  • Stomaversorgung.
  • Anus-Praeter-Versorgung.
  • Trachealkanüle, Wechsel und Pflege.
  • Pflege des zentralen Venenkatheters.
  • Wundverbände anlegen/wechseln.
  • stützende Verbände anlegen/wechseln.
  • Kompressionsverbände.
  • Kompressionsstrümpfe anziehen.
  • Kompressionsstrümpfe ausziehen.
  • sonstige Leistungen.

In der Regel geschieht dieses auf Veranlassung des Arztes, der dem Versicherten dafür eine Verordnung über Häusliche Krankenpflege ausstellt.

 Auch wenn die Genehmigung dieser Leistungen durch die "Richtlinien über Häusliche Krankenpflege" genau geregelt ist, hat sich in der Praxis gezeigt, dass es seitens der Krankenkassen durchaus gewisse Ermessensspielräume gibt, wenn man vernünftig argumentiert, aus welchem Grunde hier ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden sollte.