Pflegeperson verhindert
- Im Rahmen der Pflegeversicherung hat der Pflegebedürftige Anspruch auf so genannte Verhinderungspflege, die tage- oder stundenweise gewährt werden kann. Hier übernimmt entweder ein ambulanter Pflegedienst oder eine private Pflegeperson die Pflege.
- Eine weitere Möglichkeit wären die Kurzzeitpflege, die Tages- oder Nachtpflege.
Um weitere Hilfen und Möglichkeiten zu finden, lohnt es sich unter Umständen auch sich mit den entsprechenden Selbsthilfegruppen in Verbindung zu setzen. Gerade Betroffene oder deren Angehörige können in vielen Fällen wertvolle Tipps oder Informationen geben.